Internationaler Frauentag Zwei Klassen von Frauen

ISUV-Vorsitzender Salchow kritisiert:
"Betreut die Erstehefrau Kinder, sind die Unterhaltsforderungen der Zweitehefrau immer nachrangig, - sogar wenn sie selbst auch minderjährige Kinder betreut. Daher müssen die meisten Zweitehefrauen berufstätig sein, um das Familienbudget aufzubessern. In der Praxis bleibt ihnen deswegen auch nichts anderes übrig, als jede Arbeit anzunehmen, ganz im Gegensatz zur Erstehefrau, die auf eine "angemessene" Arbeit (§ 1574 BGB) pochen kann."
Die Benachteiligung der Zweitehefrau setzt sich bis ins Alter fort: Da bei der Scheidung die Rentenansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs geteilt werden, kann die Zweitehefrau sich meist nicht auf eine ausreichende Altersversorgung des Mannes verlassen. Vielmehr muss sie sich normalerweise um eine eigene Altersversorgung kümmern.
Im Gegensatz zur Erstehefrau muss die Zweite wirtschaftlich "funktionieren", daher ist eine Doppelbelastung der Zweitehefrau die Regel. Eine Hausmannsehe kommt quasi nicht in Frage, es sei denn, die Zweitehefrau übernimmt die Unterhaltspflichten ihres Mannes gegenüber der Ersten. Die Privilegierung der Erstehefrau geht sogar soweit, dass die Zweite bis zu einem gewissen Grad die Unterhaltspflicht "erbt", wenn der Mann stirbt.
Salchow kritisiert weiter:
"Diese effektive Benachteiligung von Zweitehefrauen wird nur allzu gerne von den Frauenbewegungen unter den Teppich gekehrt. Die tatsächlich vorhandene Zweiklassengesellschaft von Frauen passt nämlich nicht in das von diesen Frauenbewegungen hochgehaltene, völlig unrealistische, verträumte Klischee von der angeblichen Solidarität aller Frauen."