ISUV begrüßt Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins zum "Sorgerecht nichtehelicher Väter"

Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) zum Sorgerecht nichtehelicher Väter. Die Positionen des DAV decken sich nahezu ausschließlich mit denen von ISUV. Der DAV befürwortet, dass dem nicht verheirateten Vater, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge zusteht. Die Mutter ist nur bis zur Feststellung der rechtsverbindlichen Vaterschaft allein sorgeberechtigt. Der DAV begrüßt ausdrücklich die gemeinsame elterliche Verantwortung für das Kind. Wörtlich heißt es da: „Aus der Sicht des Kindes ist es unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht, wie oder wo das Kind gezeugt und empfangen wurde.“

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: „Der DAV stellt wie ISUV fest, dass es in nichtehelichen Partnerschaften eine Vielzahl von Partnerschaftskonstellationen gibt, die jedoch für die Sorgerechtsfrage unerheblich sind. Der Gesetzgeber sollte sich an den Argumenten von erfahrenen Praktikern orientieren statt Ideologien von der richtigen und falschen Familie nachzuhängen.“

Können Eltern trotz mediativer Unterstützung nicht miteinander kommunizieren, dann kann ein Elternteil die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen. Wie der DAV, so betont auch ISUV, dass Veränderungen beim gemeinsamen Sorgerecht erst dann vorgenommen werden dürfen, wenn dies nach gründlicher Prüfung des Kindeswohls im konkreten Fall notwendig erscheint. Die Prüfung des Kindeswohls hat nach Auffassung des ISUV nach transparenten Kriterien zu erfolgen. Eltern und Kinder sind in gleichem Maße mit ein zu beziehen, Urteile und Wertungen sind zu begründen und mit dem Betroffenen zu kommunizieren. Mediative Verfahren sind Gutachten vorzuziehen.

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Fachanwältin für Familienrecht
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