ISUV-Bezirksstelle Ulm – Rechtsanwältin Simone Eberle: Ablauf und Kosten einer Scheidung
Wann kann ich mich scheiden lassen – wann kann ich den Scheidungsantrag stellen?
„Um sich scheiden zu lassen, muss man zuerst einmal geheiratet haben.“ – Der Gesetzgeber geht immer noch von einer lebenslangen Ehe aus. Kern der Ehe ist die gemeinsame Lebensgemeinschaft.
Wann endet die Lebensgemeinschaft? – Sie endet mit der häuslichen Gemeinschaft, man wirtschaftet nicht mehr gemeinsam. Streitig ist oft, wann man getrennt ist, wenn man in einer gemeinsamen Wohnung lebt.
Des Weiteren muss die Ehe „gescheitert“ sein. Ob die Ehe gescheitert ist, dies zeigt sich in der Trennungszeit. Trennungszeit kann länger dauern als ein Jahr oder auch kürzer sein. Im Härtefall kann die Trennungszeit auch kürzer sein.
Beachte: Der andere Partner muss der Scheidung zustimmen, bzw. er muss auch einen Scheidungsantrag stellen.
Wichtig: Während der Trennungszeit laufen die Rentenansprüche und der Trennungsunterhalt weiter. Daher kann es sinnvoll sein, der Scheidung nicht gleich zuzustimmen.
Scheidungsverlauf - Scheidungsverfahren
Es besteht Anwaltszwang bei Scheidung. In jedem Verfahren wird von Amts wegen der Versorgungsausgleich geregelt. Ansonsten steht es jedem frei, was er im Rahmen des Scheidungsverfahrens noch regeln will.
Wichtig ist alle Angelegenheiten im Verbundverfahren zu regeln, weil das in der Regel die geringsten Kosten verursacht.
Im Verlauf sind eine Menge Formalien zu erledigen, insbesondere die Fragebögen für den Versorgungsausgleich.
Beachte: Je weniger geregelt werden muss, umso schneller kann geschieden werden.
Scheidungsverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich. Verwandte können dabei sein.
Eberle: „es gibt auch schöne Scheidungen.“
Kosten einer Scheidung
Die Kosten richten sich nach den Streitwerten, um das was gestritten wird, um das, was geregelt werden muss.
Man unterscheidet Gerichtskosten und Anwaltskosten. Für alle Bereiche, die zu regeln sind, gibt es feste Gebühren, die die Streitwerte und Kosten transparent machen sollen.
In der Regel zahlt bei Scheidungsverfahren jeder seinen Anwalt und jeweils die Hälfte der Gerichtsgebühren.
Immer ist zu prüfen, ob Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.
Es ist Anspruch der ISUV Kontaktanwälte die Kosten offenzulegen.