ISUV-Bezirksstelle Ulm/Neu-Ulm – Vortrag von ISUV-Kontaktanwältin Simone Eberle - „Ab wann sind wir denn getrennt? Soll ich mich scheiden lassen?“
Oft stellt sich die Frage, wann liegt denn überhaupt eine Trennung vor? Trennung meint, juristisch ausgedrückt, das Aufkündigen der Wirtschaftsgemeinschaft, der Lebensgemeinschaft, der Partnerschaft. Herd und Bett dürfen nicht mehr geteilt werden. Trennung muss nach Außen erkennbar sein. Daher die Trennung im Kindergarten, Schule, Ämter, Versicherungen, …. Trennung wird anhand mehrerer Faktoren definiert: Trennung der Haushalte, Trennung der Wohnung, der Konten, der Haushaltsgegenstände. Bei der Wohnungsnot heute gar nicht so selten, die Ehe-maligen leben noch in der gleichen Wohnung, allerdings mit zwei Haushalten.
Offiziell wird die Trennung, wenn einer auszieht. „Bevor man auszieht, kopieren, kopieren, Unterlagen sichern, bei den Konten Klarheit schaffen, Vollmachten widerrufen, Versicherungsverträge auf den aktuellen Stand bringen. Auch das Testament entsprechend aktualisieren.“, hob Rechtsanwältin Simone Eberle hervor.
Nach Feststellungen des ISUV denken immer mehr Menschen darüber nach, ob sie sich nur trennen und nicht scheiden lassen. Scheidung muss nicht sein, man kann sich auch nur trennen. Dies kann sinnvoll sein wegen des Versorgungsausgleichs. Je länger man verheiratet ist, je älter man ist, umso sinnvoller kann es sein, sich „nur“ zu trennen. Schließlich werden bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften unwiederbringlich getrennt, auch wenn einer der Ehe-maligen schon nach vier Jahren stirbt.
Was teilweise gemacht wird, aber was nicht legal ist, die Trennung wird nicht gemeldet. In jedem Fall muss die Trennung nach einem Jahr dem Finanzamt gemeldet werden. Wird dies nicht gemacht, so ist dies ein Risiko, wenn das Finanzamt die Trennung nach Jahren feststellt.
Nicht zu vergessen ist auch: Die Rentenansprüche des Ausgleichsberechtigten „laufen“ während der Trennung weiter.