ISUV-Kontaktstelle Kreis Ravensburg - Trennung: Was kann ich selbst regeln – was muss ich regeln? Unterhalt – Kinderbetreuung - Vermögen

Bei jeder Trennung stellen sich eine Reihe von existentiellen Fragen: Wer zieht aus? Wer übernimmt die Betreuung? Wer muss wem Unterhalt zahlen? Was passiert mit dem gemeinsamen Konto? Was passiert mit den Versicherungen? Muss der Mietvertrag geändert werden? Auf diese Fragen gab die Referentin der Veranstaltung in Bad Waldsee Fachanwältin für Familienrecht Magdalena Wachter Antworten.

Bevor man auszieht sollte man gemeinsam den Hausrat teilen – eine Liste erstellen, wer was bekommt? Die „sanftere Lösung“ ist immer die, dass die Kinder in der Wohnung bleiben.

Sinnvoll ist in jedem Fall auch sich auch über vermögensrechtliche Gesichtspunkte zu unterhalten, im besten Fall auch eine Vereinbarung zu treffen. Auch Vereinbarungen über den Kindesunterhalt können anhand der Düsseldorfer Tabelle eigenständig geregelt werden. Zu beachten ist: Auf Kindesunterhalt kann aber niemand verzichten. Kindesunterhalt kann man auch kostenfrei beim Jugendamt festlegen lassen.

Geprüft werden sollte auch, ob man Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann.

Auch die Tilgung der Schulden sollte schon vor der Trennung geregelt sein: Wer zahlt die Schulden, welche Auswirkungen hat dies auf den Unterhalt

In jedem Fall besteht der Anspruch des wirtschaftlich Schwächeren auf Trennungsunterhalt. Auf Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden.

Wenn kein Unterhalt für Kinder gezahlt wird oder nicht gezahlt werden kann, dann sollte möglichst früh Unterhaltsvorschuss beantragen.

Während der Trennungszeit besteht weiterhin ein gesetzlicher Erbanspruch. Wer dies ausschließen will muss ein Testament machen.

Beim Versorgungsausgleich sollten Überlegungen angestellt werden, ob man den Versorgungsausgleich durchführen will oder auch da eine Vereinbarung trifft.