ISUV-Kontaktstelle Schweinfurt: Zum Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder referierte ISUV-Kontaktanwalt Stefan Baader

Grundlagen der Rechtsprechung der Gerichte zum Kindesunterhalt sind die Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte und die Düsseldorfer Tabelle. Zu unterscheiden sind die Zahlbeträge und die Tabellenbeträge. Von den Tabellenbeträgen wird jeweils die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, das sind die Zahlbeträge.

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Kernfrage: In welche Stufe ist der Unterhaltspflichtige einzuordnen?

Entscheidend ist das unterhaltsrelevante Einkommen. Das ergibt sich aus dem Nettoeinkommen minus 5 Prozent berufsbedingte Aufwendungen.

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Grundlage der Unterhaltsberechnung ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate.

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>~BEACHTE:

Angerechnet werden kann auf den Unterhalt auch ein geldwerter Wohnvorteil.

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>~BEACHTE:

Kindesunterhalt geht vor, vor Ehegattenunterhalt, insbesondere gegenüber minderjährigen Kindern.

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Zu unterscheiden ist beim Unterhalt:

Barunterhalt, also die Geldleistung, die monatlich zu entrichten ist.

Naturalunterhalt: Ausgaben des betreuenden Elternteils für Nahrung, Kleidung, Wohnung

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Unterhaltstitel – man unterscheidet:

Vergleich – Jugendamtsurkunde – Beschluss des Gerichts

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Baader: „Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, daher kann von ihr im Einzelfall auch abgewichen werden.“

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Selbstbehalt – das muss am Monatsende dem Unterhaltspflichtigen bleiben:

Dem unterhaltspflichtigen Elternteil muss der Selbstbehalt verbleiben, das sind 1000 EURO momentan.

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Zu unterscheiden ist auch zwischen Unterhalt für minderjährige und volljährige Kindern

  • Für volljährige Kinder gilt:
  • Ausbildungsvergütung wird angerechnet
  •  Kindergeld wird voll abgezogen
  • Beide Elternteile sind zum Unterhalt verpflichtet
  • Volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung sind, sind privilegierte Kinder und bekommen noch den vollen Unterhalt.

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>~BEACHTE:

Einkommen aus Ferienjob ist überobligatorisches Einkommen.

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Unterhaltspflicht gegenüber Studenten:

Bei Studenten wird ein Unterhaltsbedarf von 670 EURO angenommen.

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Kann Unterhalt rückwirkend zurückgefordert werden?

Unterhalt kann nur zurückgefordert werden ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde.

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>~BEACHTE:

Volljährige Kinder müssen selbst „ihren“ Unterhalt einklagen.

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