ISUV-Merkblatt: Wann haben volljährige Kinder Anspruch auf Unterhalt?

Der Autor, Fachanwalt für Familienrecht Simon Heinzel, zeigt auf, wie der Unterhalt anteilig berechnet wird, d. h. wieviel Unterhalt beide Elternteile zu zahlen haben, denn gegenüber volljährigen Kindern sind beide Ehe-maligen "barunterhaltspflichtig". Anhand eines typischen Beispiels wird aufgezeigt, wie der Unterhalt berechnet wird. - Allerdings muss beiden Elternteilen ein angemessener Selbstbehalt bleiben, der nach den seit dem 1. 1. 2002 gültigen Leitlinien gegenüber Volljährigen € 1000 bei Erwerbstätigkeit, bei Nichterwerbstätigkeit € 850 beträgt.
Das Merkblatt informiert anschaulich über alle Fragen, die von Betroffenen häufig gestellt werden: · Unter welchen Umständen muss ich einem volljährigen Kind überhaupt Unterhalt zahlen, denn mit der Volljährigkeit wird das Kind eigentlich wie ein Erwachsener behandelt, müsste also entsprechend für seinen Unterhalt selbst sorgen. Anhand vieler typischer Beispiele wird aufgezeigt, wann ein "Unterhaltsanspruch" vorliegt.
· Unter welchen Umständen müssen Eltern eine Zweitausbildung finanzieren?
· Welche Pflichten hat das volljährige Kind gegenüber den zahlenden Eltern?
· Wie wird das Kindergeld, wie wird Bafög-Leistung, wie wird der Wehrsold, wie die Ausbildungsvergütung verrechnet?
· Müssen Eltern in "jedem Fall" zahlen oder unter welchen Umständen hat das Kind seinen Unterhaltsanspruch "verwirkt"?
Als Maxime gilt jedoch gerade beim Unterhalt für Volljährige: Oft muss anhand der spezifischen Einzelsituation geprüft werden, ob und wie lange noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Das ISUV-Merkblatt gibt dem Betroffenen - Eltern und Kindern - sehr gute Hinweise, ob er sich auf einen Unterhaltsprozess einlassen soll. JL
Das Merkblatt 22/01-2002 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90489 Nürnberg gegen Vorauskasse in Form von Briefmarken zum Selbstkostenpreis von € 3. Das Merkblatt kann auch "online" bestellt werden.