ISUV-Umfrage - Antworten der CDU/CSU
Gemeinsames Sorgerecht nicht-ehelicher Kinder
"Beim ehelichen Sorgerecht handelt es sich um einen sehr sensiblen Bereich, der schnelle gesetzliche Änderungen verbietet. Der Gesetzgeber benötigt zunächst belastbare Informationen. Die Union hat deshalb frühzeitig veranlasst, dass die erforderliche Datenbasis zügig geschaffen wird. Die Forschungsergebnisse des vom Bundesjustizministerium vergebenen Forschungsauftrages werden Ende 2010 erwartet.
Schon jetzt lässt sich jedoch feststellen, dass sich die gesellschaftliche Realität seit der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 stark verändert hat. Mit der Herausbildung neuer Formen des familiären Zusammenlebens hat sich gleichzeitig auch die Rolle der Väter ganz erheblich verändert. Immer mehr nicht-eheliche Väter wollen ebenso wie Mütter Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an der Erziehung ihres Kindes beteiligen. Auch diese Väter haben ein natürliches Elternrecht.
Es spricht daher Einiges dafür, dass das gemeinsame Sorgerecht künftig nicht nur durch übereinstimmende Sorgeerklärungen der Eltern, sondern auch durch gerichtliche Entscheidung begründet werden kann. Väter sollten einen rechtlichen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht haben, wenn die gemeinsame Sorge im jeweiligen Einzelfall im Interesse des Kindes liegt. Anhaltspunkt könnte hierfür etwa sein, wenn der Vater über einen längeren Zeitraum gezeigt hat, dass er in der Lage und willens ist, für das Kind zu sorgen. Diese Lösung wäre moderat und im Interesse des Kindes, aber auch beider Elternteile. Eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung wird dieses Thema nach der Wahl zeitnah angehen."
Steuerrecht
Familien mit Kindern müssen steuerlich besser gestellt sein als Kinderlose. Die CDU/CSU tritt dafür ein, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting zu erweitern, damit die be-sonderen Belastungen von Familien mit Kindern besser ausgeglichen werden. Zudem sollen alle Familien mit Kindern den Splitting-Vorteil haben. Es soll sichergestellt werden, dass Familien nach einer Trennung bzw. Scheidung steuerlich nicht schlechter stehen als vorher. Künftig soll daher im Sinne eines realen Familiensplittings die steuerliche Berücksichtigung von Kindern auf 8.004,- EURO, also auf den für Erwachsene geltenden Grundfreibetrag, angehoben werden.
Kindergelderhöhung
Ja. Soweit dies finanziell möglich ist, tritt die CDU/CSU für eine weitere Kindergelderhöhung ein.
Ausbau der Kinderbetreuung
Ja. Darüber hinaus tritt die CDU/CSU für echte Wahlfreiheit ein. Daher wird es ab 2012 ein Betreuungsgeld für Eltern geben, die Fremdbetreuung nicht in Anspruch nehmen.
Umgangskosten
Nicht hauptbetreuende Mütter und Väter müssen neben ihren Unterhaltspflichten, Vorhalte-kosten (z.B. Wohnungskosten) für den Umgang mit ihren Kindern sowie allgemeine Um-gangskosten (z.B. Fahrtkosten) tragen. Die CDU/CSU wird daher prüfen, ob und wie hier eine Entlastung - etwa in Form einer Steuerpauschale - erfolgen kann.
Nähere Informationen zu den Ergebnissen der ISUV Befragung über:
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Tel.: 0931/66 38 07
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