ISUV-Umfrage - Antworten der GRüNEN

"Die von Ihnen angesprochenen Probleme erfordern nach Auffassung von BüNDNIS 90/ DIE GRüNEN differenziertere Antworten. Wir gehen deshalb gern ausführlich auf Ihre Fragestellungen ein."

PROBLEM: Ungerechte Besteuerung nach Trennung und Scheidung - Armut der Unterhaltszahlerinnen

"Geschiedene Eltern sind gegenüber verheirateten Eltern nicht per se benachteiligt, was die steuerli-che Berücksichtigung des Kindesunterhalts angeht. Denn auch verheiratete Eltern können die Aufwendungen für ihre Kinder nur in Form der kindbezogenen Freibeträge von insgesamt 6.024 € steuerlich geltend machen. Ist das Kindergeld günstiger, dann bleibt es beim Kindergeld, und die kindbezogenen Freibeträge fallen ganz weg. Das gilt unabhängig vom Familienstand der Eltern.

Was den Vorteil der Steuerklasse III gegenüber der Steuerklasse I betrifft, so wollen BüNDNIS 90/DIE GRüNEN die Steuerklasse III ganz abschaffen. Wir wollen das Ehegattensplitting zur Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag weiter entwickeln, dann wird die Steuer-klasse III überflüssig. Bisher wird ein geschiedener Elternteil nach der Scheidung auch nur dann höher besteuert, wenn er in der Ehe ein höheres Einkommen als der Ehegatte erzielt hat und deshalb in der Ehe entsprechend der Steuerklasse III besteuert wurde. Haben die geschiedenen Eltern in der Ehe jeweils gleiche hohe Einkommen erzielt und wurden deshalb jeweils entspre-chend der Steuerklasse IV besteuert, dann werden sie nach der Scheidung grundsätzlich genauso hoch besteuert wie vorher. Das Steuermehraufkommen durch die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zur Individualbesteuerung wollen wir für eine einheitliche Kindergrundsicherung sowie für frühkindliche Betreuung verwenden."

PROBLEM: Kinderarmut nach Trennung und Scheidung

"Wir setzen uns für eine Kindergrundsicherung ein, die jedes Kind entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse fördert. Sie soll das soziokulturelle Existenzminimum und Freibeträge für

Erziehung und Betreuung umfassen, sofern diese Leistungen nicht öffentlich kostenfrei bereitgestellt werden.

Mit der Kindergrundsicherung werden sämtliche Kinder unterstützt, unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht oder ob sie alleinerziehend sind. Zur Finanzierung wollen wir das Ehegattensplitting im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten abschaffen. Das bringt mehr Gerechtigkeit für alle. Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern profitieren deutlich.

Zentral ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, denn die Berufstätigkeit der Eltern ist der beste Schutz vor Armut. Um das zu erreichen sind eine gute Infrastruktur und geeignete Rahmenbedingungen im Arbeits- und Sozialrecht notwendig. Wir Grünen fordern eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und flexible Kinderbetreuung für Kinder unter 15 Jahren, familien-nahe Infrastrukturangebote wie Eltern-Kind-Zentren, breite Beratungs- und Hilfsangebote, sowie den Ausbau einer familienfreundlichen betrieblichen Infrastruktur. Eine gute und kostenlose Infrastruktur, von der Kita bis zur Hochschule, hilft zudem den Armutskreislauf zu durchbrechen."

PROBLEM: Umgangskosten

"Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Aber, die Umgangskosten sind nach unserer Auffas-sung nicht vorrangig von der Gesellschaft zu tragen. Dennoch ist es wichtig, dass Kinder nicht zusätzlich unter der Trennung der Eltern zu leiden haben, wenn diese durch den Mangel an finanziellen Ressourcen nicht in der Lage sind, den Umgang zu gewährleisten.

Daher sollten auch Familien, die im ALG II-Bezug sind, Unterstützung bei der Realisierung des Umgangs bekommen. Wie diese Unterstützung aussieht, kann nur individuell entschieden werden. Eine Pauschale ist nicht sachgerecht, denn der Umgang kann täglich, wöchentlich, monatlich gewährt werden. Die Distanz zwischen den beiden Elternteilen ist mit entscheidend für den zu gewährenden Betrag, genau so wie die Häufigkeit und das Alter der Kinder es ist."

PROBLEM: Gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder

"Es gibt insbesondere beim Sorgerecht für Nichtverheiratete eine Gerechtigkeitslücke, die wir dringend schließen wollen. Unser Konzept sieht vor, dass wir (den zumeist) Vätern ein Klagerecht einräumen wollen, um das Veto der Mutter gegen die gemeinsame elterliche Sorge zu umgehen. Darüber hinaus brauchen wir mehr und bessere Beratungs- und Hilfsangebote zur Unterstützung der Familien, so dass Kinder ihr Recht auf beide Eltern und intakte Sozialbeziehungen leben können."