ISUV Wahlprüfstein 13 - Wiedereingliederung ins Berufsleben
Als Folge der Trennung und Scheidung ist in 90 % aller Fälle Scheidungsarmut und damit zwangsläufig auch Kinderarmut vorprogrammiert.
Hat das gemeinsame Einkommen in der Vergangenheit häufig gerade für die gesamte Familie gereicht, werden getrennt Lebende und Geschiedene nach der Trennung/Scheidung mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert:
- Kosten für Scheidung und Trennung
- Doppelte Wohnkosten
- Umgangskosten
Nach dem Steuerklassenwechsel und der nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten bleibt im Geldsäckel kaum noch etwas über.
Der Gesetzgeber strapaziert die finanzielle Belastbarkeit von Betroffenen:
- Das Familienrecht bietet Potential für sinnlose , aufwendige und damit teuer Gerichtsverfahren
- Er reduziert das ""Familieneinkommen"" bei Trennung und Scheidung durch den Steuerklassenwechsel erheblich
- Im Hinblick auf drohende Altersarmut fordert die Politik von den Bürgern die Versorgungslücke durch private Vorsorgemaßnahmen zu schließen
Die Ausführungen zu den bisherigen Wahlprüfsteinen haben gezeigt, dass der Gesetzgeber nur allzu oft das Familienrecht in den Dienst knapper Kassen stellt und entsprechend anpasst. So hat der Gesetzgeber mit der Unterhaltsrechtsreform vom 01.01.2008 das Prinzip eigenverantwortlichen Handelns eher aus finanziellen Gründen stärken wollen. Spült doch ein neues Beschäftigungsverhältnis eines Partners, der bislang nicht einer Beschäftigung nachging, nach einer Trennung und Scheidung zusätzliches Geld in die Staatskassen.
Die Wiedereingliederung in das Berufsleben und damit die Aufnahme eines – nach Möglichkeit sogar sozialversicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses ist für alle Seiten eine Win-Win-Situation.
Wenn der Gesetzgeber von Trennung und Scheidung Betroffenen schon so viel abverlangt, sieht ISUV ihn auch in der besonderen Pflicht, Betroffene bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben zu unterstützen.
Die Wiedereingliederung junger Eltern in das Berufsleben muss aber auch unabhängig von Trennung und Scheidung gewährleistet sein. ISUV begrüßt uneingeschränkt die Überlegungen des Familienministeriums und der Parteien Eltern einen besonderen Kündigungsschutz zu geben (Ja zu garantierter Rückkehr von Eltern in die Vollzeit).
Wir wollen die Politik aber nicht an ihren Absichten messen sondern an Taten.
ISUV fordert daher
- Hilfen für Eltern bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben.
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Übersicht der ISUV Wahlprüfsteine
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Das meinen die Bundesparteien
CDU/CSU
Wir wollen als Union den Wiedereinstieg nach familiären Auszeiten durch steuerliche Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen und die Ausweitung der Partnermonate von zwei auf drei erleichtern. In Berufszweigen mit besonders starken Wissensneuerungen werden wir Frauen bei der Vorbereitung auf eine Rückkehr in den Beruf ohne Karriereknick mit einem Wiedereinstiegs-BAföG unterstützen. CDU und CSU arbeiten zudem am weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere bei den Betriebs-Kitas. Auch die flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen (Betreuung mindestens bis zum 12. Lebensjahr) ermöglicht ein Miteinander von Beruf und Familie. Das erleichtert Frauen die Rückkehr in den Beruf und verringert die Stagnation des weiteren Karriereverlaufs nach einer Familienpause. Wir wollen eine familiengerechte Arbeitswelt, nicht der Arbeitswelt angepasste Familien.
FDP
Die Förderung der Erwerbstätigkeit ist ein zentraler Aspekt liberaler Familienpolitik, um zur Gleichstellung von Frau und Mann beizutragen und um eine eigenständige Altersversorgung zu erreichen. Wir wollen aber nicht ein Lebensmodell vorgeben, sondern den Menschen die Wahlfreiheit lassen, wie sie leben möchten. Dabei ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen in den letzten Jahren sehr erfolgreich gewesen. Während im Jahr 2000 insgesamt 15,7 Mio. Frauen erwerbstätig waren, stieg die Zahl im Jahr 2010 auf 17,6 Mio. an. Auch die Zahl der weiblichen Selbständigen stieg von 780.000 im Jahr 2000 auf 1,34 Mio. im Jahr 2010. Das ist eine gute Entwicklung. Mit dem Modellprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ werden bereits Frauen und Männer bei der Rückkehr in den Beruf nach einer Familienphase unterstützt. Das Programm ist am 1. März 2012 in seine 2. Programmphase gestartet. Bevor neue Programme gestartet werden, sollten die Erfahrungen mit den bestehenden Programmen ausgewertet werden.
Piraten
Scheidungsarmut und die oft damit verbundene Kinderarmut findet in der Gesellschaft kaum Beachtung. Auch in diesem Problemfeld würde das bedingungslose Grundeinkommen zu einer Entspannung und Grundversorgung führen.
Die Linke
Die Linke sieht in der Ermöglichung der Berufstätigkeit beider Elternteile einen zentralen Ansatzpunkt, um Armut von Familien während des Erwerbslebens und im Alter zu verhindern. Damit beide Eltern berufstätig sein können, muss aus Sicht der Partei DIE LINKE vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Insbesondere Alleinerziehende benötigen mehr Unterstützung. Deswegen spricht sich DIE LINKE für den Ausbau der Kindetagesbetreuung sowie die familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt aus. Eltern soll ein Rechtsanspruch auf Rückkehr auf Vollzeit und ein verbesserter Kündigungsschutz eingeräumt werden sowie die Möglichkeit, die Elternzeit flexibel aufzuteilen.
DIE LINKE fordert eine gebührenfreie und qualitativ hochwertige Kinderganztagesbetreuung. Bedarfsgerecht bedeutet, dass neben einem ausreichenden zeitlichen Umfang auch Angebote außerhalb der regulären Öffnungszeiten bereitgestellt werden. Betreuungsangebote sind grundsätzlich altersgerecht und inklusiv auszugestalten. Qualitativ hochwertig bedeutet: Wir brauchen gut ausgebildete Erzieher/innen, kleine Gruppen sowie einheitliche Qualitätsmindeststandards, um qualitativ hochwertige Kinderbetreuung flächendeckend gewähren zu können und den Ansprüchen der frühkindlichen Bildung gerecht zu werden. In solchen Einrichtungen kann auch Trennungskindern besondere Unterstützung gegeben werden.
DIE LINKE setzt sich für mediative Verfahren ein. Besonders in Sorgerechtstreitigkeiten sollte auf diese Methode zurückgegriffen werden, um unnötigen Stress und Belastungen für Kinder und Eltern zu vermeiden.
Grüne
Wir wollen die Hürden abbauen, die insbesondere Frauen bei der Rückkehr in das Erwerbsleben nach einer Familienphase zu überwinden haben. Dazu gehört an erster Stelle das Ehegattensplitting, das wir in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag umwandeln.
Frauen, die aufgrund der über viele Jahre hinweg bestehenden gesetzlichen Regelungen und deren negativen Anreize, einer Berufstätigkeit nachzugehen, wie auch aufgrund der bisher schwierigen Möglichkeiten Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, aus dem Beruf ausgestiegen sind, wollen wir mit einem umfassenden Aktionsprogramm den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Denn klar ist, die Erwerbstätigkeit der Eltern ist der beste Schutz vor Kinderarmut und der Aufbau einer eigenständigen Existenzsicherung für Frauen und Männer sichert beide Partner im Falle einer Trennung vor Armut.
SPD
Die Bundespartei SPD hat es leider nicht geschafft Stellung zu den ISUV Wahlprüfsteinen zu beziehen. Doris Barnett - SPD-Kandistation des Wahlkreises Ludwigshafen - hat sich jedoch die Zeit genommen und die Wahlprüfsteine zur ""Wiedereingleiderung uin das Berufsleben"" sowie zur ""Kinderbetreuung muss bezahlbar sein"" beantwortet:
Die Bekämpfung von Familien-, Kinder- und Jugendarmut ist eine wichtige Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Wichtig ist dabei eine gute Infrastruktur für Familien – z.B. qualitativ hochwertige Angebote an Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten –, um die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Eine gute und zeitlich flexible Infrastruktur leistet einen erheblichen Beitrag dazu, die Berufstätigkeit von Eltern zu ermöglichen und Familienarmut vorzubeugen.
Wir setzen uns dafür ein, das Angebot an Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht auszubauen, die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität sowie die schrittweise Befreiung von Kitagebühren zu fördern. Der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder in Kindertagespflege muss umfassend eingelöst werden, damit nicht länger der Zufall des Wohnorts über Bildungschancen der Kinder entscheidet.
Eine einkommensabhängige Staffelung der Kita-Gebühren oder gar eine Gebührenfreiheit ermöglicht das Kinder- und Jugendhilferecht bereits heute nach § 90 SGB VIII. Hiervon machen insbesondere SPD-geführte Länder und Kommunen bereits Gebrauch.