ISUV-Wahlprüfstein: Steuergerechtigkeit für alle Lebensformen durch modifiziertes Splittingsystem

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert ein modifiziertes Splittingsystem mit starker familienpolitischer Komponente. „Die Alternative entweder Familiensplitting oder Ehegattensplitting, auf die sich die Parteien jetzt im Vorwahlkampf festgefahren haben, führt immer zu ungerechten Ergebnissen für eine gesellschaftliche Gruppe. Das wollen wir nicht.“, betont der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. Grundlage des Steuersystems muss nach Auffassung von ISUV die gleichberechtigte Anerkennung aller Lebensformen sein. „Es müssen die spezifischen Erfordernisse und Leistungen aller Lebensformen steuerlich Berücksichtigung finden. Grundsätzlich müssen Paare mit Kindern ohne indirekten Zwang entscheiden können, ob beide berufstätig sind oder einer von Beiden sich primär Haushalt und Kindern widmet“, fordert Linsler und nennt Eckpunkte.

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Für Haushalte mit Kindern möchte ISUV eine Anhebung der Freibeträge, für das erste Kind, 8.000 EURO, für das zweite Kind 9.500 EURO, für das dritte und jedes weitere Kind 11.000 EURO. Ziel ist ähnlich wie in Frankreich Eltern mit mehreren Kindern quasi steuerfrei zu stellen.

Für Geschiedene wird die steuerliche Berücksichtigung des Ehegatten- und des Kindesunterhalts gefordert. „Geschiedene und Getrenntlebende mit Kindern müssen mit Verheirateten gleichgestellt werden. Schließlich haben sie den gleichen Bedarf für die Kinder zu finanzieren.“, stellt Linsler fest.

Aber auch Pflegeleistungen von Familienangehörigen für Familienangehörige sollen steuerlich verstärkt geltend gemacht werden können. „Die Pflege durch Familienangehörige zu Hause ist die günstigste und humanste Pflege.“ (Linsler)

Das Ehegattensplitting soll und kann nach Auffassung von ISUV nicht einfach durch ein Familiensplitting ersetzt werden. Schließlich haben verheiratete Paare das Ehegattensplitting in ihre Rollenverteilung einkalkuliert. „Rentnerehepaare dürfen wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden. Würde das Ehegattensplitting abgeschafft, wäre diese der Fall.“ (Linsler)  Im Übrigen sei es gesellschaftlich sinnvoll, wenn Menschen im Alter verheiratet sind.  

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