ISUV-Wahlprüfsteine - Antworten der SPD

PROBLEM: Ungerechte Besteuerung nach Trennung und Scheidung

"Nach derzeitigem Recht werden die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen von Verheirateten und Geschiedenen im Steuerrecht unterschiedlich berücksichtigt. Verheiratete haben die Möglichkeit der Zusam-menveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Ehegattensplittings. Das Splittingverfahren beruht auf der überlegung, dass die Ehegatten das Haushaltseinkommen gemeinsam erwirtschaften und über die Verwendung des Einkommens im Rahmen der ehelichen Wirtschafts- und Verbrauchsgemeinschaft gemeinsam entscheiden. Das Ehegattensplitting steht deshalb dauernd getrennt lebenden Ehepartnern oder Geschiedenen nicht zur Verfügung.
Dagegen können Geschiedene ihre Unterhaltsleistungen auf gemeinsamen Antrag im Rahmen des sogenannten Realsplittings steuerlich geltend machen. Alternativ zum Realsplitting können die Unterhaltsleis-tungen an den geschiedenen Ehegatten in Höhe des Existenzminimumus als außergewöhnliche Belastun-gen abgezogen werden.Die SPD hat mit dem Bürgerentlastungsgesetz dafür gesorgt, dass die im Rahmen des Realsplittings oder als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Unterhaltsleistungen erhöht werden. über die bisher geltenden Höchstbeträge hinaus können künftig auch die Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers abgezogen werden.
Die SPD spricht sich für eine Reform des Ehegattensplittings aus, da es alte Rollenmuster zementiert und einseitig die Ehe fördert, und zwar auch dann, wenn keine Kinder vorhanden sind. Das Ehegattensplitting soll so verändert werden, dass für beide Partner Erwerbsanreize gegeben sind, die Steuerlast zwischen den Eheleuten gerecht verteilt wird und der Splittingvorteil bei hohen Einkommen gekappt wird. Frei werdende Mittel werden wir in die Erziehung und Bildung von Kindern investieren."

PROBLEM: Kinderarmut nach Trennung und Scheidung

"Die Bekämpfung von Kinderarmut hat für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einen hohen Stellenwert. Um Familien und Kinder - unabhängig von deren Familienstand - besser zu unterstützen, ha-ben wir in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Wir haben für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, das Schulbedarfspaket eingeführt.

Diese neue Leistung in Höhe von 100 Euro stellt der Staat jeweils zum Schuljahresbeginn für Schulranzen, Turnzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialen bereit. Wir haben den Kinderzuschlag reformiert, davon profitieren rund 160.000 Kinder und Jugendliche in 75.000 Familien. Der von der SPD entwickelte und 2005 eingeführte Kinderzuschlag unterstützt die Eltern, die aus eigener Kraft genügend für ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, nicht aber für den ihrer Kinder.
Die SPD hat durchgesetzt, dass für 6- bis 13-jährige Kinder in Familien mit Bezug von Hilfen zum Lebens-unterhalt 246 Euro erhalten. Das sind 35 Euro monatlich mehr für diese Altersgruppe als bisher. Ab diesem Jahr geben wir 520 Millionen Euro mehr für das Wohngeld aus und entlasten damit einkommensschwäche-re Haushalte, vor allem Familien mit Kindern. Von der Leistungsverbesserung profitieren rund 800.000 Haushalte.

Den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern wird bei der Einkommensteuer durch den sogenannten Familienleistungsausgleich Rechnung getragen. Dies geschieht unabhängig vom Familienstand der Eltern. Bei den Eltern wird ein Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums ihrer Kinder steuerfrei belassen. Dies geschieht entweder durch die Zahlung von Kindergeld oder durch den Abzug des Kinderfreibetrags vom zu versteuernden Einkommen. Bei getrennten Eltern wird das Kindergeld in voller Höhe an den Eltern-teil gezahlt, in dessen Haushalt des Kind lebt. Bei minderjährigen Kindern hat der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch Anteil, dass er seine Unterhaltszahlungen um das halbe Kindergeld kürzen kann.
Die SPD hat sich in der großen Koalition dafür eingesetzt, dass der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angehoben wurden.

Im Regierungsprogramm spricht sich die SPD für eine weitere Anhebung des Kinderfreibetrags um 200 Euro aus. Mittelfristig soll der Familienleistungsausgleich so umgestaltet werden, dass die Wirkung für alle Familien gleich ist, gleichgültig ob sie mehr oder weniger Einkommen haben. Um das zu erreichen, streben wir die Umgestaltung der Kinderfreibeträge in einen Kindergrundfreibetrag an, der alle Kinder gleich fördert.
Fair entlohnte und existenzsichernde Arbeit für Frauen und Männer verhindert Armut. Die beste Prävention ist es, Eltern in Arbeit zu bringen, damit sie für die Existenz ihrer Familien eigenständig sorgen können. Dazu gehören auch Maßnahmen, um die Frauenerwerbsquote zu steigern und Alleinerziehenden den Zu-gang zu entsprechender Arbeit zu ermöglichen."

PROBLEM: Umgangskosten

"Mit dem Familienleistungsausgleich sind alle Aufwendungen für Kinder steuerlich abgegolten. Umgangs-kosten können deshalb nicht gesondert berücksichtigt werden.
Diese Auffassung hat auch der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 27. September 2007 bestätigt. Danach gehören Umgangskosten zu den typischen Kosten der privaten Lebensführung und stellen keine steuerlich zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Belastungen dar. Die Nichtberücksichtigung von Umgangskosten stellt keine besondere Benachteiligung von geschiedenen Eltern gegenüber verheirateten Eltern dar. Auch bei intakten Ehen, bei denen eine räumliche Trennung zwischen Eltern und Kindern möglich ist, z.B. beim Besuch einer ausländischen Schule oder bei auswärtiger Ausbildung, entstehen Umgangskosten."

PROBLEM: Gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder

"Eine generelle gemeinsame elterliche Sorge für nicht verheiratete Eltern ist nach Ansicht der SPD nicht sinnvoll. Die soziale Wirklichkeit ist vielfältig und eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Kindern stammt aus flüchtigen, instabilen Beziehungen, in denen Väter keine oder keine nennenswerte Verantwortung für das Kind übernehmen. Diesen Vätern durch die gemeinsame Sorge die Möglichkeit zu geben, an wichtigen Entscheidungen teilzuhaben und die Mutter in ihren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, hieße, Konflikte in die Mutter-Vater-Kind-Konstellation hineinzutragen."

Reformbedarf ist insbesondere geltend gemacht worden für Situationen, in denen Mutter und Vater in einer festen Partnerschaft leben, der Vater tatsächliche Verantwortung übernimmt und die Mutter ihre Einwilligung zur gemeinsamen Sorge verweigert. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat daher im September 2008 ein Forschungsvorhaben "Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern" ausgeschrieben. Das Projekt wird bis spätestens November 2010 abgeschlossen sein. Sollte die Auswertung der Studie den Reformbedarf bestätigen, werden wir das geltende Recht korrigieren."