ISUV/VDU in der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht
ISUV/VDU in der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht
Wie bei in den Tätigkeitsbereich des Verbandes ISUV/VDU fallenden Verfassungsbeschwerden und Richtervorlagen seit längerer Zeit und mit zunehmender Häufigkeit üblich, sind wir auch in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 421/05 betreffend die Verwertung eines ohne Einwilligung der Mutter vom Vater vorgenommenen, sogenannten "heimlichen" Vaterschaftsgutachtens (DNA-Test) gehört worden und haben hierzu im Februar 2006 eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisherige Rechtsprechung, die die Verwertung solcher Vaterschaftsgutachten ablehnte, verfassungswidrig ist, weil das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung nicht höher einzustufen ist als das Grundrecht des Vaters auf Kenntnis seiner Abkömmlinge bzw. dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Wir haben daher die Forderung gestellt, den Gesetzgeber anzuweisen, dem Vater bzw. dem Anfechtungsberechtigten einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Auskunftsanspruch gegen die Mutter des Kindes einzuräumen, in dessen Rahmen ein Abstammungsgutachten erholt werden kann, das dann nicht mehr heimlich ist und am wenigsten in die Rechte des Kindes eingreift.
Dieses Verfassungsbeschwerdeverfahren ist vom Bundesverfassungsgericht wegen seiner Besonderheit und wegen des starken öffentlichen Interesses zur mündlichen Verhandlung ausgewählt worden, zu der der Verband ISUV/VDU als Beteiligter geladen worden ist.
Die Verhandlung fand am 21.11.2006 statt, der Verband war vertreten durch den Bundesvorsitzenden Michael Salchow und den rechtspolitischen Sprecher, RA Dr. Hans-Peter Braune.
Wir haben im Termin unseren Standpunkt vorgetragen und ergänzend hierzu darauf verwiesen, dass heimliche Vaterschaftsgutachten auch von Müttern eingeholt werden.
Sollten diese Gutachten dann ebenfalls nicht verwertet werden dürfen ?
Interessant war die Stellungnahme der anwesenden Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte Zypries, die im Rahmen der Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine sogenannte Statusklage einführen will, für der auf Vorbedingungen praktisch verzichtet werden soll. Dies kommt unserer Forderung ziemlich nahe, die "Heimlichkeit" des Vaterschaftsgutachten schon dadurch begrifflich entfallen zu lassen, daß für die Einholung dieses Gutachtens ein gesetzlicher, bei Weigerung der Gegenseite gerichtlich durchsetzbarer Weg vorgesehen wird.
Das Bundesverfassungsgericht wird seine Entscheidung wie üblich in einem gesonderten Termin verkünden. Vom Inhalt dieser Entscheidung werden wir wieder berichten, sobald uns dieser bekannt ist.
RA Dr. Hans-Peter Braune, Rechtspolitischer Sprecher
Michael Salchow, Bundesvorsitzender