Ja zu garantierter Rückkehr von Eltern in die Vollzeit

Der Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt uneingeschränkt die Überlegungen des Familienministeriums und der Parteien Eltern einen besonderen Kündigungsschutz zu geben. Danach sollen Eltern, wenn sie eine gewisse Zeit nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet haben um sich den Kindern, der Familie zu widmen, einen Anspruch auf die Rückkehr in die Vollzeit haben. Nach Ansicht von ISUV bewährt sich der Rechtsanspruch auf Vollzeit bei Trennung und Scheidung. „Es zeigt sich in nahezu allen Fällen, nur wenn beide Elternteile arbeiten – arbeiten können, kann Kinderarmut auf Grund von Scheidung vermieden werden. Ebenso sichert das Einkommen eines Partners nicht mehr einen angemessenen Unterhalt und damit eine angemessene Existenz nach der Scheidung.“, hebt der Verbandsvorsitzende Josef Linsler hervor. Der Verband fordert sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit, um der Altersarmut vorzubeugen.

Gerade Geschiedene sind wegen der Aufteilung der Rentenansprüche – dem sogenannten Versorgungsausgleich - besonders von Altersarmut bedroht. Ebenso wichtig ist der Anspruch auf  die eigenständige Krankenversicherung, was ja mit auf Grund der Pflichtversichung mit einem Vollzeitjob verbunden ist.

Nach Auffassung von ISUV entstehe so eine Win-Win-Situation für Staat Und Wirtschaft. Einerseits brauche die Wirtschaft die meist gut ausgebildeten Väter und Mütter. Andererseits sei die Garantie eines Vollzeitsjobs ein überzeugender Impuls für Eltern ihren Kinderwunsch zu verwirklichen. „Der Staat braucht dringend Kinder, wenn der Generationenvertrag und somit auch der Sozialstaat überhaupt noch einigermaßen – zumindest notdürftig - funktionieren soll.“ (Linsler)

Nach Auffassung von ISUV ist die Rückkehr in die Vollzeit eng mit dem Ausbau der Kinderbetreuung gekoppelt. „Ohne eine flächendeckende bezahlbare Kinderbetreuung ist Vollzeitarbeit nicht machbar. Hier liegen die Defizite.“ (Linsler)

Des Weiteren fordert der Verband flexible Arbeitszeiten in Betrieben für Eltern sowie flexible Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen. Auf diese Weise sei es möglich familiäre Ausnahmesituationen, wie z. B. Krankheit von Kindern, Elternsprechstunden, etc. aufzufangen.

ISUV hofft, dass es sich bei den Vorschlägen und Überlegungen nicht um reines „Wahlkampfgedöns“ handelt, von dem die Parteien nach der Wahl klammheimlich abrücken.

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