Kindergeld & Kindesunterhalt & Selbstbehalt
Wichtigste "Neuerung" ist jedoch weniger die Erhöhung des Kindesunterhalts, als vielmehr die Erhöhung des Selbstbehalts von bisher DM 1.500 für Erwerbstätige auf DM 1.640, für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige von DM 1.300 auf DM 1.425. In den neuen Bundesländern erhöhen sich die Beträge entsprechend: für Erwerbstätige auf DM 1.515, für Nichterwerbstätige auf DM 1315 Mark. Der Selbstbehalt, das ist der Betrag, der quasi "tabu" ist, der dem Unterhaltspflichtigen für Miete, Nahrung, Kleidung und möglicherweise für ein Auto zur Verfügung stehen muss.
Das Merkblatt informiert über die Neuregelungen. Mit Hilfe der abgedruckten Tabellen können Unterhaltsberechtigte ersehen, ob sie jetzt höhere Ansprüche haben. Das Merkblatt gibt Ratschläge, unter welchen Voraussetzungen und wie die erhöhten Ansprüche durchgesetzt werden können.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die längst fällige Erhöhung des Selbstbehalts, kritisiert jedoch gleichzeitig erneut die seit
1. 1. 2001 gültige Regelung zur Verrechnung des Kindesgeldes, die die Unterhaltszahler mit einem Nettoeinkommen von jetzt unter 4110 Mark stark benachteiligt.
Etwa 75 Prozent der Unterhaltspflichtigen bekommen damit seitdem das hälftige Kindergeld nicht mehr bzw nur noch zum Teil mit ihren Unterhaltszahlungen verrechnet.
Das Merkblatt Nr 8, Ausgabe 07-2001 ist bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90489 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von DM 3.- erhältlich.
Mit dem gleichen Stand ist auch das Merkblatt Nr 12, Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsrechtliche Leitlinien, zum Preis von DM 5.- erhältlich.
Beide Merkblätter können auch "online" über unsere Homepage www.isuv.de bestellt werden.