Kindesunterhalt – Düsseldorfer Tabelle – Reformbedarf: Das alte Rollenschema stimmt oft nicht mehr.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert, dass jetzt zügig eine Strukturreform der Düsseldorfer Tabelle (DTB) angegangen wird. Der Verband kritisiert, dass die DTB den gesellschaftlichen Veränderungen nicht gerecht wird. Dennoch wird die DTB Jahr für Jahr fortgeschrieben und von der Rechtsprechung übernommen. „Das alte Rollenschema nach Trennung und Scheidung, einer betreut, der andere zahlt, stimmt oft nicht mehr. Immer öfter besteht ein Status des gemeinsamen Getrennterziehens.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest. Die moderne Arbeitswelt fordert von getrenntlebenden und geschiedenen Eltern flexible Arbeits- und Betreuungsregelungen. Der Verband fordert, dass die Betreuungsleistung beider Elternteile bei der Bemessung des Unterhalts mehr berücksichtigt werden müssen. „Es ist ungerecht, wenn ein Elternteil 30 Prozent der Betreuung leistet und dennoch dem anderen Elternteil den vollen Unterhalt zahlen muss. Das Recht und die Rechtsprechung müssen den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen.“, kritisiert und fordert der ISUV-Vorsitzende.  

Die gängige Rechtsprechung geht davon aus, dass sich der Unterhaltsanspruch gegenseitig aufhebt, wenn die Betreuungsanteile beider Elternteile jeweils 50 Prozent betragen. Diese Betreuungsquote ist realitätsfern, sie kann nur von wenigen Eltern erfüllt werden. Wie eigentlich müssen getrennte Eltern beschaffen sein, welche Berufe müssen sie ausüben, damit sie das umsetzen können? Die Vorstellung von einer 50: 50 Betreuungsquote provoziert machmal zu Fehlverhalten. In der Praxis geht es deswegen darum, dass Stunden aufgeschrieben werden um so die hälftige Betreuung nachzuweisen. Manchmal ist jedes Mittel recht, um auf eine paritätische Stundenzahl zu kommen. Faktisch und im Sinne des Kindeswohls wichtiger als die paritätische Aufenthaltsdauer ist, wer die wichtigen Sozialisationsaufgaben erledigt, wie beispielsweise aktive Anregung und Begleitung, Hausaufgaben, Abholen und Bringen, gesunde Ernährung...

Der Verband spricht sich für die Beibehaltung einer sozial realistischen modifizierten DTB aus, weil sie einen gewissen Beitrag zur Transparenz von Kindesunterhalt leistet. Die DTB gibt betroffenen Eltern und Kindern eine grundsätzliche Orientierung, was sie zahlen müssen, bzw. welche Unterhaltsansprüche sie haben.

Schon heute steht fest, dass am 1.1.2017 der Kindesunterhalt angehoben wird. „In gleicher Weise notwendig ist es die Höhe des Selbstbehaltes zu überdenken und entsprechend neu zu regeln.“, fordert daher der ISUV-Vorsitzende. Des Weiteren mahnt er an, dass sich Unterhaltsanhebungen an der Wirtschaftsentwicklung orientieren müssen. Alle bisher vorgelegten Zahlen weisen auf ein geringes Wirtschaftswachstum in 2016 hin. Es sei sozial unverträglich und ungerecht, wenn per Verordnung unabhängig von der realen Lohnentwicklung der Unterhalt angehoben werde.

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