Kompromissvorschlag des ISUV: Sorgerechtswillige belohnen – Sorgerechtsunwillige ausschließen

Diskussion zur Sorgerechtsreform nichtehelicher Kinder und deren Väter

Die Anhörung der Experten im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung erhebliche Bedenken bestehen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hält seine Position – gemeinsame Sorge per Gesetz ab Geburt - weiterhin für die konsequenteste im Sinne von Gleichheit und Gleichbehandlung. „Wir verkennen nicht, dass sich Abgeordnete verschiedener Parteien unterschiedlich schwertun, diesem Leitbild von Gleichheit aller Kinder unabhängig von der Lebensform der Eltern zuzustimmen. Wir verkennen auch nicht, dass in einer Koalitionsregierung Kompromisse notwendig sind.“, stellt der Bundesvorsitzende Josef Linsler fest. Als einen guten Kompromiss sieht der ISUV den Vorschlag der Kinderrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages (DFGT).

Danach haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, wenn der Vater eine Sorgeerklärung abgibt. Damit demonstriert er laut Professor Siegfried Willutzki, dass er zur „Übernahme der der väterlichen Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten bereit ist“. Kommt der Vater diesen Pflichten nicht nach, kann die Mutter wieder beim Familiengericht die Alleinsorge beantragen. Der Vorteil dieses Kompromissvorschlages besteht darin, dass damit Väter von vornherein ausgeschlossen werden, die die elterliche Verantwortung nicht übernehmen wollen. ISUV verweist dennoch darauf, dass auch bei diesem Kompromissvorschlag weiterhin eine Ungleichbehandlung besteht, weil der Mutter das Sorgerecht automatisch zusteht, der Vater es aber aktiv beantragen muss.

Der Verband kritisiert, dass sogar Väter, die mit Mutter und Kindern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, nicht Kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Eine Studie der Bundesregierung weist nach, dass dies die Mehrheit der Väter ist. „Gesetze in einer Demokratie schreiben doch wohl den sozialen Status der Mehrheit fest und spekulieren nicht mit Eventualitäten, Randerscheinungen, Extremfällen.“(Linsler).

Darin zeigt sich sehr anschaulich die Ungleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Vätern. Der Verband sieht hier den Ansatz für eine Klage wegen Ungleichbehandlung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der ISUV hatte sich in Sachen Sorgerechtsreform schon positioniert, noch bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Gesetzesänderung aufgefordert hatten. Die Hauptforderungen des Verbandes lauten: „Eine gemeinsame Sorge der Eltern für ihre außerehelich  geborenen Kinder ist kraft Gesetzes  ab Feststehen der Vaterschaft zu begründen. Bei Ausfall der alleinsorgeberechtigten Mutter ist dem Vater die elterliche Sorge zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.“

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