Kontaktstelle Schweinfurt – Rechtsanwältin Kerstin Pausch-Trojahn: Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg
Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung des Familiengerichts nicht einverstanden bin? Grundsätzlich ist jeder Richter unabhängig, grundsätzlich kann er nur seinem Gewissen folgen. Er ist nicht an die Rechtsprechung anderer Gerichte gebunden. Er ist nur an das Gesetz gebunden.
Was tun, wenn die erste Instanz nicht entscheidet? Hier kann ein Eilantrag gestellt oder auch Beschwerde beim Vorgesetzten.
Hat das Familiengericht entschieden, man ist damit nicht einverstanden, dann kann grundsätzlich Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden.
Grundsätzlich orientieren sich die Oberlandesgerichte an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Allerdings sind die Rechtsprechungen der Oberlandesgerichte unterschiedlich. Betroffene müssen sich an der Rechtsprechung des für sie zuständigen Oberlandesgerichts orientieren.
Fragen von Umgang und elterlicher Sorge sind individuelle Entscheidungen, sie orientieren sich am Kindeswohl. Das OLG Bamberg drängt darauf, dass bei Entscheidungen zu strittigen Fragen des Umgangs und elterlicher Sorge Gutachten eingeholt werden.
In Sachen Unterhalt hat das OLG Bamberg eine ausgedehnte Rechtsprechung – siehe hierzu auch auf der ISUV Homepage „Rechtsprechung des OLG Bamberg“ bei der Suche eingeben.
Beim Ehegattenunterhalt gibt es sehr viel unterschiedliche Rechtsprechung. Zentrale Frage: Ab wann muss der betreuende Elternteil wieder arbeiten? Grundsatz des OLG: Kindbezogene und elternbezogene Gründe müssen geprüft werden, es geht jeweils um eine individuelle Prüfung des Einzelfalls.
Folgende Aspekte werden geprüft:
-Ist Hortbetreuung möglich,
-betreut der andere die Kinder mit,
-Nachmittagsbetreuung in der Schule möglich,
-können Großeltern die Betreuung teilweise mitnehmen
-sind besondere Aufwendungen für das Kind notwendig?
Grundsatz: Bei Kindern bis 7 Jahren höchstens 15 bis 20 Stunden in der Woche.
OLG-Rechtsprechung wie lange muss Unterhalt gezahlt werden? Der Anwalt muss Befristung beantragen. Als Faustregel gilt beim OLG Bamberg, etwa ein Viertel oder ein Drittel der Ehezeit muss Unterhalt gezahlt werden. Bei langen Ehen – also ab 20 Jahren und mehr – wird auch noch unbegrenzter Unterhalt zugesprochen werden.
Wird das Einkommen des Partners angerechnet? Lebt man zwei Jahre zusammen, dann verwirkt man laut OLG Rechtsprechung den Unterhalt. Lebt man mit einem Partner zusammen und nur einer arbeitet, dann kann dem anderen ein fiktives Einkommen für die Haushaltsführung von 300 bis 400 EURO angerechnet werden.
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