Lohnsteuerklasse II - die Abschaffung und ihre Folgen

Damit keine Neufälle mehr entstehen, haben ab dem 1. 1. 2002 jedoch nur die Eltern Anspruch auf die abgeschmolzenen Beträge des Haushaltsfreibetrags, die bereits 2001 in Lohnsteuerklasse II eingestuft waren. Die anderen werden ab 2002 direkt der Lohnsteuerklasse I zugeordnet. Die Erhöhungen des Kindergeldes und die Einführung des Betreuungs- und Erziehungs- / Ausbildungsfreibetrags sollen ja angeblich den Wegfall der Steuerklasse II kompensieren. Modellrechnungen zeigen jedoch, dass sich Alleinerziehende durch die Neuregelung meist schlechter stellen.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert die Streichung der Lohnsteuerklasse II, weil dadurch allein letztendlich die Verteilungskonflikte zwischen den Ehe-maligen verschärft werden. Durch die Abschaffung der Steuerklasse II allein wächst das sowieso schon hohe Armutsrisiko von Halbfamilien weiter.
Zu leiden haben darunter insbesondere die Kinder.

Der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:
"Wir haben zwar immer kritisiert, dass die Lohnsteuerklasse II ungerecht ist gegenüber den Unterhaltszahlern, die schon immer nach Lohnsteuerklasse I besteuert wurden und gleichzeitig den Kindesunterhalt steuerlich überhaupt nicht geltend machen konnten.
Statt aber die Lohnsteuerklasse II einfach abzuschaffen, hätte eine Steuerreform die unsozialen Zustände der Familien und Halbfamilien abbauen müssen.
Wir fordern die Bundesregierung erneut auf, endlich damit ernst zu machen.
Teil dieser Steuerreform muss dann auch die Einführung eines Freibetrags von EURO 2916, -- für gegenüber Kindern Unterhaltspflichtige sein.