Maximen von Hartz IV übertragbar aufs Unterhaltsrecht?

Der Bundesvorsitzende des Verbandes, Michael Salchow, stellte fest: "Die Maximen von Hartz IV: „Auskunftspflicht und Erwerbsobliegenheit“ gelten auch im Unterhaltsrecht. Unterhaltszahler müssen, wenn der Unterhalt festgelegt oder abgeändert wird, immer wieder ihre Vermögensverhältnisse offen legen. Somit bekommt der geschiedene unterhaltsberechtigte Partner — manchmal über Jahrzehnte hinweg — immer wieder Einblick in Verdienst und Vermögen. Die strenge Auskunftspflicht im Unterhaltsrecht ist immer wieder ein Streitpunkt der „Ehe-maligen“, weil einer von beiden glaubt, er werde vom anderen hintergangen. Fakt ist, dass dieses möglich ist. Ähnliches ist auf Hartz IV übertragbar.“
Der Verband hat sich schon seit Jahren immer wieder für Verschärfung der Erwerbsobliegenheit, für Begrenzung von Ehegattenunterhalt, für mehr Eigeninitiative nach Trennung und Scheidung eingesetzt. Diese Forderungen werden nun in den Sozialreformen umgesetzt.
Daher mahnt Salchow: „Was im Sozialrecht gilt, sollte auch im Unterhaltsrecht gelten. Nicht nur Arbeitslose sollen Jobs annehmen müssen, die Ihnen angeboten werden, weil ansonsten Kürzung der Leistungen droht, sondern auch Unterhaltsberechtigte. Eingeschränkte Arbeitspflicht sollte allerdings weiterhin dann bestehen, wenn Kinder zu betreuen sind. Eine Begrenzung und Staffelung von Leistungen, um der Arbeitspflicht Nachdruck zu verleihen, ist auch im Unterhaltsrecht sinnvoll.“
Väter und Mütter sollten laut Salchow auf dem Arbeitsmarkt einen „Bonus“ erhalten: „Damit drückt der Staat und die Gesellschaft ihren Respekt vor den sozialen Leistungen der Eltern aus. Er setzt damit auch ein sehr wirksames bevölkerungspolitisches Signal.“
Der Bundesvorsitzende kritisierte: „Die Liebe ist die Basis auch einer heutigen Ehe, das ist wohl unbestritten. Es ist geradezu grotesk, den wirtschaftlichen Status einer Ehe sichern zu wollen, wenn die Basis, wenn die Liebe fehlt.
Die Lebensstandardgarantie jedoch ist ein wohlfahrtstaatliches Relikt der 70-er Jahre.“