Mehr Kindeswohl – weniger Kuckuckskinder und Unterhaltsbetrug

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Rechte des biologischen, nicht rechtlichen Vaters stärkt. Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gaben den Impuls für die Gesetzesinitiative. "In der ausnahmslosen Verweigerung eines Rechts auf Umgang und Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, das mit dem rechtlichen Vater in einer intakten sozialen Familie lebt, hat Straßburg einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Schutz des Familien- und des Privatlebens gesehen." ,stellt Professor Siegfried Willutzki fest. Der EGMR hat dem biologischen Vater einen Anspruch auf Umgang und Auskunft zugebilligt, sobald seine biologische Vaterschaft geklärt ist. ISUV kritisiert, dass nur ein "schwaches Umgangsrecht" des leiblichen Vaters vorgesehen ist. Der Verband begrüßt, dass im Rahmen des Verfahrens die Abstammung auch zu klären ist. "Dadurch wird es auch weniger Kuckuckskinder und weniger Unterhaltsbetrug geben.", hofft der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler.

Der in Verfassungs- und Sorgerechtsfragen erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe kritisiert und fordert: "Es sollte die einschränkende Voraussetzung in §~ 1686 a BGB-E entfallen, wonach ein Umgangsrecht unter anderem nur dann besteht, wenn der leibliche Vater durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen will. Diese Voraussetzung ist entgegen der Auffassung des Gesetzentwurfs weder aufgrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs geboten noch sachgerecht. Die erforderliche Kindeswohlprüfung ist ausreichend. Diese Einschränkung für die Geltendmachung eines Umgangsanspruchs setzt den leiblichen Vater, der mit dem Kind durch ein natürliches Band unverrückbar verbunden ist und für den Umgangs- und Auskunftsansprüche maßgebliche Bedeutung für seine Persönlichkeitsentwicklung haben, weiterhin unverhältnismäßig zurück. Ein hinreichendes Interesse an einer Beziehung zum Kind zeigt der Vater bereits durch außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung gegenüber den rechtlichen Eltern." Der Verband hofft auf Verbesserungen im Rechtsausschuss.

ISUV erkennt an, dass der Gesetzesvorschlag ein schwieriger Spagat ist, bei dem sich grundsätzliche Fragen stellen: Führt die Stärkung der Rechte des biologischen Vaters nicht zwangsläufig zu einer Schwächung der intakten sozialen Familie? Welches Familienmuster ist dem Kindeswohl förderlicher, eine "offene"oder "geschlossene" Familie? Dazu stellt der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler stellt fest: "In einer Familie muss in derart zentralen Fragen Offenheit herrschen. Es ist für alle belastend, wenn quasi das letzte Geheimnis zwecks korrekter Familienfassade dem Kind krampfhaft verheimlicht wird."

ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstr. 10
97074 Würzburg
Tel.: 0931/66 38 07
j.linsler@isuv.de

Fachanwalt für Familienrecht Georg Rixe
Hauptstraße 60
33647 Bielefeld
Tel. 0521/41 10 02
g.rixe@isuv.de

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