Mehr Rechtssicherheit - europaweit

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt dazu fest:
"Es ist sicher richtig und wichtig, mehr Transparenz und Rechtsicherheit gerade im Fall von Scheidungen zu schaffen. Es muss klar sein, welches Recht im Falle der Scheidung gilt. Insofern ist der Vorschlag, bei Eheschließung schon festzulegen, welches Recht im Falle der Scheidung zur Anwendung kommt, sicher sinnvoll. So wird das alte ISUV-Motto - Erst zum Notar, dann zum Traualtar - zumindest bei binationalen Ehen realisiert. Bisher war der trennungswillige Partner im Vorteil, der schneller und besser beraten war und sich daher oft das für ihn günstigere Recht ausgesucht hat. Forum Shopping - also die gezielte Wahl des günstigeren Gerichts - ist eine Tatsache, die wir schon mehrfach beobachtet haben. Fakt ist auch, dass Unterhaltsansprüche, wenn die geschiedenen Partner in unterschiedlichen Staaten wohnen, nur schwer und in langwierigen kostenintensiven Verfahren durchgesetzt werden können."

Bezüglich der Realisierung des geplanten EU-Regelwerks zur Scheidung binationaler Ehen stellte Salchow fest: "Es wird sicher ein langer Weg, bis das harmonisierte Familienrecht realisiert ist. Schließlich ist das jeweilige Familienrecht ein sehr sensibler und über Jahre gewachsener Bereich, in dem sich nationale Traditionen und kulturelle Eigenarten widerspiegeln. Es bleibt abzuwarten, ob andere Staaten den Regulierungsdrang der deutschen Justizministerin mitmachen. Interessant wird auch sein, auf welche Standards man sich einigt, inwiefern auch Unterhaltsansprüche nivelliert werden."