Mehr Steuern für Kinderlose – eine Strafe?
Nürnberg (ISUV) Das Machtwort der kinderlosen Kanzlerin hat die Diskussion um mehr Steuern für Kinderlose beendet. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) möchte, dass die durch junge CDU Abgeordnete angestoßene Diskussion um soziale Gerechtigkeit zwischen Menschen mit und ohne Kinder auf der öffentlichen Agenda bleibt, weil das Machtwort der Kanzlerin auch die Tatsache nicht wegwischen kann, dass Familien mit Kindern einfach sozial schlechter gestellt sind als Kinderlose. Das zeigt sich spätestens bei der Scheidung. Armut nach der Scheidung hängt größtenteils davon ab, ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Kinder sind zum größten Armutsrisiko mutiert, das wissen alle Entscheider aus Politik, Medien und Wirtschaft. Das wird auch in Reden bedauert und beklagt, aber getan wird dagegen nichts, seit Jahrzehnten nicht. Nur deswegen konnte es soweit kommen, dass unsere Kind-vergessene-Gesellschaft das Herzstück unseres Staates, den Sozialstaat und dessen Basis den Generationenvertrag aushöhlte ohne dagegen zu steuern.
„Noch funktioniert dieses ungerechte System, weil Eltern zwar murren, aber so sehr mit Kind und Kegel beschäftigt sind, dass die Puste für ein politisches Pressing oder gar einen Streik fehlt. Noch funktioniert das ungerechte System, weil es der Staat tüchtig subventioniert, aber da stößt man an Grenzen. Es ist abzusehen, zur Kinderarmut gesellt sich die Altersarmut. Verlierer werden Familien mit Kindern sein, insbesondere Geschiedene mit Kindern.“, prophezeit der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler. Zwischen Menschen mit Kindern und Kinderlosen bestehe ein Gerechtigkeitsdefizit, das - in welcher Form auch immer - abgebaut werden müsse.
ISUV verweist auf den Versorgungsausgleich, im Rahmen von Scheidung werden die Rentenanwartschaften der beiden Ehe-maligen zwischen ihnen aufgeteilt. In den meisten Fällen reichen die geteilten Anwartschaften für einen abgesicherten Ruhestand nicht aus. Wer auf Grund der Kindererziehung weniger oder gar nicht gearbeitet hat, muss in der Regel „nacharbeiten“ und weitere Rentenanwartschaften erwerben. „Aber das ist manchmal leichter gesagt als getan, insbesondere bei langer Ehedauer und Erziehungszeiten können nicht mehr genügend Rentenanwartschaften erworben werden. So werden Kindererziehungszeiten zum Bumerang im Alter.“, kritisiert Linsler. Deswegen fordert der Verband, dass Betreuungsleistungen entsprechend der Kinderzahl bei Rentenanwartschaften berücksichtigt werden.
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