Mehr Transparenz beim Ehegattenunterhalt
Der rechtspolitische Sprecher des ISUV, Dr. Hans-Peter Braune, Fachanwalt für Familienrecht,erläutert: "Die Vorteile einer Abfindung liegen auf der Hand. Der Unterhaltszahler kennt seine Verpflichtungen, er weiß, wann er seine Unterhaltsschulden getilgt hat. Für beide Ehemaligen gilt: Weiteres Prozessieren ist überflüssig. Somit fallen auch keine weiteren Kosten an. Auch der unterhaltsberechtigte Partner muss bei einer Abfindung nicht um den Unterhalt bangen, er kann gesichert die Zukunft planen. Die Abfindung signalisiert ihm auch, dass und wann er auf eigenen Beinen stehen muss."
Nach Auffassung Braunes sollte sich die Höhe der Abfindung an der Ehedauer, Betreuung von Kindern und an der "Binnenstruktur der jeweiligen spezifischen ehelichen Lebensverhältnisse" richten.
Braune schränkt aber auch ein: "Die Abfindung ist kein Allheilmittel für Unterhaltsprobleme. Beispielsweise macht ein Partner, der einige Monate später heiratet, nachdem er vorher eine hohe Abfindung kassiert hat, ein gutes Geschäft. Es kommt also letztlich auf die individuelle Einschätzung an, ob sich Betroffene auf eine Abfindung einlassen."
In jedem Fall schafft die Abfindung mehr Transparenz für beide "Ehemaligen". In jedem Fall lassen sich durch Abfindung aufwendige Unterhaltsprozesse vermeiden, was nicht zuletzt Geld und Nerven schont. Ausserdem ist die Abfindung ein Impuls, die Zukunft eigenständig zu planen.