Merkblatt: "Muster für Ehevertrag" Ehevertrag — eine gute Basis für die Ehe?

Aber immer noch gilt: Ein notarieller Ehevertrag ist allemal erheblich günstiger als ein teurer Scheidungsprozess.
"Erst zum Notar, dann zum Traualtar", heißt daher auch weiterhin ein zentrales Motto des Verbandes, auch wenn jetzt Vorsicht geboten und fachlicher Rat eines im Familienrecht versierten Anwalts unbedingt anzuraten ist.
Bekanntlich sind die Voraussetzungen der beiden Partner, die den Bund fürs Leben schließen, sehr unterschiedlich. Auf diese individuellen Voraussetzungen kann im Ehevertrag eingegangen werden. Am häufigsten werden im Ehevertrag Unterhalt, Versorgungsausgleich, eheliches Güterrecht sowie Erbfragen geregelt.
Im Merkblatt werden deswegen auch Muster für vertragliche Regelungen des ehelichen Güterrechts — Gütertrennung und die seltene Gütergemeinschaft, sowie der Regelfall "modifizierte Zugewinngemeinschaft",— genannt. Auch bezüglich des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs liefert der Verfasser Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg, mehrere Formulierungsvorschläge für einen modifizierten Unterhaltsverzicht beziehungsweise einen modifizierten Verzicht auf den Versorgungsausgleich. Mit Bezug auf elterliche Sorge, Umgang, Hausrat, Steuer, Erbrecht werden ebenfalls Formulierungshinweise gegeben.
Das verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt Verheirateten und Heiratswilligen praktische Tipps. Paare, die vor oder nach der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen wollen, sollten dieses Merkblatt unbedingt vorher lesen und die Hinweise berücksichtigen.
Das Merkblatt 1 / 03-2004 ist erhältlich bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 3.
Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
Das Merkblatt kann auch "online" bestellt werden.