Merkblatt Nr 9 - Ehegattenunterhalt im Lichte der neuen BGH-Rechtsprechung

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat deswegen ein Merkblatt zum Ehegattenunterhalt unter Berücksichtigung dieses neuen Urteils herausgegeben.

Im Merkblatt wird zwischen drei Unterhaltsarten unterschieden: Familienunterhalt (§ 1360 BGB), Ehegattenunterhalt bei Getrenntleben (§ 1361 BGB), Ehegattenunterhalt nach Ehescheidung (§ 1569 ff BGB).

Der Schwerpunkt des Merkblatts liegt auf dem Ehegattenunterhalt nach Scheidung.

Der Verfasser, ISUV-Anwalt Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg, zeigt auf, wie eine lebenslange "Unterhaltskette" entstehen kann. Zwar gilt nach §1569 BGB der Grundsatz der Eigenverantwortung, d. h. jeder der beiden Ehe-maligen ist für seinen Unterhalt selbst zuständig. Jedoch gibt es genügend "Ausnahmetatbestände", so daß in der Praxis der Grundsatz der Eigenverantwortung die Ausnahme, die langjährige — vielfach die lebenslange — Unterhaltsverpflichtung zur Regel geworden ist.

Das Merkblatt informiert unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung über die "Ausnahmetatbestände":

"Betreuungsunterhalt", "Unterhalt wegen Alters", "Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen", "Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit", "Aufstockungsunterhalt", "Ausbildungsunterhalt", "Billigkeitsunterhalt", "Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, jedoch angemessener Erwerbstätigkeit".

Das neue BGH-Urteil hat den Anspruch auf Unterhalt — Aufstockungsunterhalt — in jedem Fall verstärkt.

Nach den Erfahrungen des Verbandes kann der Unterhaltsberechtigte, der es darauf anlegt, z.B. zuerst Unterhalt wegen Betreuung von Kindern beanspruchen, danach Unterhalt wegen Krankheit beziehen und schließlich in den Altersunterhalt fordern.

Um einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung zu entgehen, wird im Merkblatt der Abschluss einer "Unterhaltsvereinbarung" empfohlen. Sie sollte allerdings nur unter Anleitung eines erfahrenen Rechtsanwalts abgeschlossen werden, damit sie dann von den Gerichten nicht als "sittenwidrig" verworfen wird.

Das Merkblatt 18/07-2001 ist erhältlich bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90489 Nürnberg zum Selbstkostenpreis von DM 6.-.

Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen. 

Das Merkblatt kann gegen Einzugsermächtigung auch Online über die Verbandshomepage bestellt werden: www.isuv.de