Na endlich - Kinderrechte sind Grundrechte
Der ISUV Vorsitzende Michael Salchow hob hervor:
"Kinder haben bisher als Menschen zwar auch schon Anteil an den Menschenrechten, jedoch bedeutet die Verankerung in der Verfassung einen zusätzlichen Impuls für die Wertschätzung und den Schutz von Kindern. Es entspricht den grundlegenden Verbandsvorstellungen, dass die Rechte der Kinder gestärkt werden. Bei den Kinderrechten gibt es noch eine Reihe von Defiziten. Das Recht auf Bildung, Betreuung, Förderung steht zwar allen Kindern gleichermaßen zu, jedoch in der Praxis sind Kinder aus ärmeren Familien, insbesondere auch Scheidungskinder, häufig benachteiligt."
Salchow schlug deswegen vor:
"Scheidungskinder profitieren davon, wenn die Kinderbetreuung ausgebaut wird, da dies dem betreuenden Elternteil Chancen für eine Berufstätigkeit ermöglicht. Da gerade Kinder aus Familien, deren Eltern sich trennen, auch oft schulisch in ein tiefes Loch fallen, also vom "Sitzenbleiben" bedroht sind, sind Ausbau von Hausaufgabenbe-treuung und Ganztagsschulen ein wichtiges Anliegen."
Mit Nachdruck forderte Salchow:
"Trotz Reform des Sorgerechts sehen heute viele Kinder nach der Trennung nur noch einen Elternteil, nicht zuletzt deswegen, weil der betreuende Elternteil den Umgang verweigert. Das Recht, seine Mutter und seinen Vater zu kennen, ist Kinderrecht und grundlegend für die Identitätsfindung. Daher muss Umgangsverweigerung stärker sanktioniert werden. Alle Kinder haben gleiche Rechte, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Daher müssen die besonderen familienrechtlichen Regelungen für nichteheliche Kinder dem Standard ehelicher Kinder angepasst werden. Mütter nichtehelicher Kinder dürfen nicht weiterhin privilegiert, die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu ihrer Disposition gestellt werden."