Neues Kinderschutzgesetz - wirksamerer Kinderschutz?

ISUV-Pressesprecherin und Fachanwältin für Familienrecht Caroline Kistler hebt hervor: "Jetzt haben erfreulicherweise Arbeitgeber in der Kinder- und Jugendarbeit die Pflicht, sich über mögliche Vorstrafen von Bewerbern und Beschäftigten zu informieren. Hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darin werden auch minderschwere Verurteilungen aufgenommen. Des Weiteren müssen in Zukunft auch die Jugendämter enger zusammenarbeiten. Dies bedeutet, dass auffällig gewordene Familien sich dem Zugriff des Jugendamtes in Zukunft nicht mehr durch einen Umzug entziehen können, da das bisherige Jugendamt dem "neuen" Jugendamt alle notwendigen Informationen übermitteln muss."

"Bei allem Wortgeklingele, die Ernsthaftigkeit familienpolitischer Maßnahmen zeigt sich - unabhängig von jeder Regierung, unabhängig von parteipolitischer Färbung der Regierung - immer wieder an der Bereitschaft, wie viel Geld man für eine familienpolitische Maßnahme bereit ist auszugeben. Gerade einmal 60 Millionen EURO mehr für den Kinderschutz, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Darüber streiten sich dann noch Bund und Länder, wer welche Kosten übernimmt. Andererseits stehen problemlos und schnell hunderte von Milliarden für einen fragwürdigen EURO-Rettungsschirm zu Verfügung. Das weite Feld Kinderschutz bei Trennung und Scheidung der Eltern wird gleich gar nicht auf die Agenda der Gesetzes gesetzt.", kritisiert der Bundesvorsitzende Josef Linsler.

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ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
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