Patientenverfügung - Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht schützt die Intimsphäre des Patienten. Ärzte dürfen Dritten gegenüber nichts  über dessen Gesundheitszustand preisgeben. Aufheben kann dieses Prinzip nur der Patient selbst. "Oft kann es Leben retten, wenn eine Vertrauensperson im engen Umfeld über einen Krankheitsbefund Bescheid weiß", sagt der Arzt und Jurist Dr. Albrecht Stein aus München im Patientenmagazin "HausArzt". Er rät besonders älteren Patienten, die Weitergabe von Informationen an bestimmt Personen zu erlauben. Dazu reicht es, den Arzt mündlich von der Schweigepflicht zu entbinden. Auskünfte können auch auf bestimmte Personen beschränkt werden.

In einer Patientenverfügung lassen alle Fragen rund um die ärztliche Schweigepflicht umfassend schriftlich regeln. "Wer möglichst viel Selbstbestimmung auch im Falle der Krankheit und des Todes durchsetzen will, kommt um eine Patientenverfügung nicht herum.", betont der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler