Rechtsanspruch auf Gentest - übersteht eine Familie das?

Der rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, hob hervor:
"Der Vater hat ein Recht darauf, zu wissen, ob er der Vater ist. Das Kind hat ein Recht darauf zu wissen, von wem es abstammt. Dies ist wichtig für die Identitätsfindung. Dieses Recht steht ihm nicht nur nach Artikel 2 GG zu, sondern auch gemäß UN-Kinderkonvention Artikel 7 und 8. Aber auch das Recht der Mutter auf Privat- bzw. Intimsphäre gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ist zu berücksichtigen."
Der Verband spricht sich für den Vorschlag des Freistaats Bayern aus. Danach sollen Väter und Mütter einen eindeutigen Rechtsanspruch auf einen offenen und legalen Gentest erhalten. Der Verband vertritt die Auffassung, dass Gentests ein legitimes und kostengünstiges Mittel dazu sind, die Identität des Kindes festzustellen.

RA Dr. Braune wies nachdrücklich darauf hin, wie wichtig Gentests in einem frühen Stadium sind:

"Uns sind Fälle bekannt, in denen Väter bis zum Abschluss der Ausbildung Unterhalt an ihre Kinder gezahlt haben, obwohl immer wieder Zweifel vorhanden waren, ob es sich um das eigene Kind handelt. Weit nach Eintritt der Volljährigkeit erklärten sich diese Kinder mit einem Gentest einverstanden - dieser brachte ans Tageslicht: sie stammten nicht von dem von ihnen als Vater angesehenen Mann. Die Auswirkungen sind dann katastrophal: Es muss zunächst ein Ehelichkeits-Anfechtungsrechtsstreit geführt werden, ein 33-jähriges Kind weiß nicht, wer sein wirklicher Vater ist, der Scheinvater wird keinen Regress mehr nehmen können, die Erbfolge ändert sich. Schließlich brechen als Spätfolgen die Familien auseinander."
Der Bundesvorsitzende Michael Salchow bezweifelt die Praktikabilität eines legalen Gentests: "Mit dem Rechtsanspruch auf einen Gentest mag zwar Recht und Gesetz Genüge getan sein. Zu fragen ist jedoch, ob eine Familie

dieses

übersteht. - Fühlt sich der Partner, "gegen" den der Gentest gerichtet ist, nicht derart verletzt, dass er die Ehe aufkündigt? Der legale Gentest "gefährdet" sicher in nicht wenigen Fällen das familiale System. Viele Betroffene wollen zwar Gewissheit über die Herkunft der Gene, aber damit nicht gleichzeitig die Familie aufs Spiel setzen. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als weiterhin heimlich der Identität ihres Kindes auf die Spur zu kommen. Und diese Menschen sollen nach dem Willen der Bundesjustizministerin bestraft werden."