Rechtsanwältin Nina Bruckner – Vortrag in Bad Mergentheim: Trennung und Scheidung: „Ordnung ins Chaos bringen“

1. Am besten noch vor der Trennung

Sich Klarheit schaffen, was man will, Unterlagen zusammenstellen und kopieren alles, was mit Vermögen zu tun hat, Bankauszüge über Einkommen, Versicherungen, Schulden, …

Vor der Trennung sind auch die Pflichten des Mietverhältnisses zu klären. Wer auszieht, sollte Haftungsentlassung beim Vermieter beantragen.

2.   Überblick Scheidungsverfahren

  • Scheidungsantrag bei Gericht = Anwaltszwang
  • Gericht prüft: Ablauf des Trennungsjahres, Zustimmung von beiden Ehe-maligen
  • Gericht führt den Versorgungsausgleich durch
  • Mündliche Verhandlung
  • Wenn alles gut läuft, ist die Scheidung innerhalb von vier Monaten abgeschlossen.

3. Unterhaltsregelungen, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge können einvernehmlich geregelt werden.

4. Scheidungsvereinbarungen können in der Trennung, im Zuge der Scheidung oder auch nach der Scheidung geschlossen werden.

5. Formvorschriften für Vereinbarungen: Notar oder gerichtliche Vereinbarung

6.   Versorgungsausgleich:

-Wer länger getrennt lebt, sollte eine Vereinbarung schließen, ab wann der Versorgungsausgleich gilt

-Bei kurzer Ehe unter drei Jahren findet kein Versorgungsausgleich statt

-Stichtag für den Versorgungsausgleich ist das Einreichen des Scheidungsantrags

-Alle auf Rente ausgerichteten Ansprüche ob gesetzlich oder privat oder betrieblich - müssen geteilt werden

-RA Bruckner: „Ich will ermuntern einmal darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll ist eine Vereinbarung zu schließen, die für Beide günstiger ist.

7. Krankenkasse: Einer der Ehe-maligen ist privat, der andere gesetzlich versichert. Der Wechsel der Kinder von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse spart meist Geld.

8. Zentrale Fragen: Wie sage ich es den Kindern? Wie schaffe ich eine vernünftige Kommunikation mit dem Partner, das hat Auswirkungen auf den Scheidungsverlauf  und das Kindeswohl.

9. In der Trennungssituation erkennen die Ehepartner das Kindeswohl nicht, „daher ist es wichtig sich Hilfe zu holen bei Beratungsstellen. Was man annimmt, bleibt jedem überlassen.“ (Bruckner)

10. In Bezug auf Kinder ist wichtig: das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die gemeinsame elterliche Sorge, möglicherweise können auch Vollmachten erstellt werden, wo ein Elternteil allein entscheidet. Idealfall ist eine eigenständige Regelung des Umgangs.

11. Bei hohem Streitpotential ist eine gerichtliche Regelung unumgänglich und diese muss ganz klar geregelt formuliert sein.

12. Vermeidung von Eskalation: Ganz wichtig ist die Situation, die zu Eskalation führt, wenn der erste Brief vom Anwalt kommt.

13. Vor der Trennung eine Liste erstellen, auf der die Hausratsgegenstände geklärt sind.

14. „Bankverhältnisse“ klären: Vor der Trennung

sich eine Übersicht verschaffen vom gesamten Engagement bei der Bank.

Vollmachten kündigen, bei Online-Banking PIN und TAN ändern.

15.  Die Entscheidung des anderen akzeptieren: keine Gewalt, kein Stalking, im Extremfall die Polizei.

16.     Möglicherweise gemeinsame Besprechung mit dem Ehepartner bei einem Anwalt oder zu viert, jeder mit „seinem“ Anwalt.

17.  Kindesunterhalt

  • Minderjährigen und volljährigen Unterhalt
  • Gezahlt werden muss mindestens der Mindestunterhalt.
  • Bei Volljährigen-Unterhalt haften beide Eltern.
  • Ist kein Einkommen beim Schuldner vorhanden, dann Unterhaltsvorschuss
  • Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

18.  Ehegattenunterhalt

  • Trennungsunterhalt – nachehelicher Unterhalt
  • Jeder Unterhaltstitel muss geregelt werden, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt.
  • Statt Unterhaltsberechnung des Anwalts kann eine Vereinbarung zwischen den Ehe-maligen sinnvoll sein.
  • Kernthema ist oft der Aufstockungsunterhalt.
  • Keine Erwerbsobliegenheit im ersten Trennungsjahr
  • In der Regel müssen Betreuungsmöglichkeiten genutzt werden, damit Erwerbsobliegenheit nachgekommen wird.
  • Unterhalt wird erst gezahlt, ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aufforderung zur Zahlung und Auskunft gestellt wird.
  • Unterhalt gemäß Vereinbarung schafft Planungssicherheit.
  • Beachte auf Trennungs- und Kindesunterhalt kann man nicht verzichten.

19.  Zugewinnausgleich

  • Automatisch in der Ehe Zugewinn
  • Zugewinn nur das, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde.
  • Geteilt werden auch die Schulden, die während der Ehe gemacht wurden.
  • Grundsätzlich gilt: Beide haben noch eigene Vermögensmassen.
  • Stichtagsprinzip gilt: Tag der Heirat – Zustellung des Scheidungsantrags
  • Zu unterscheiden ist: Anfangsvermögen und Endvermögen
  • Manipulation beim Zugewinn möglich, jedoch als Gegenmaßnahme Auskunft zum Zeitpunkt der Trennung
  • Vereinbarung: Formvorschriften durch Notar oder vor Gericht
  • Gerichtliche Verfahren zum Zugewinnausgleich sind sehr kostenintensiv, insbesondere wenn Gutachten angefordert werden.
  • Schenkungen und Erbschaften auch während der Ehe gehören zum Anfangsvermögen.

20. Vermögensaufteilung

  • Sparbücher, Sparverträge, Grundstücke, Immobilie
  • Wie das Vermögen aufgeteilt wird, ist Verhandlungssache.
  • Am besten ist immer der Verkauf und die Teilung des Geldbetrages.
  • Regelung der Schulden: Einer kann sie übernehmen, insbesondere wenn er die Immobilie übernehmen möchte. Wichtig ist die Haftungsentlastung durch die Bank.

21.  Steuerliche Aspekte

  • Im Jahr der Trennung gemeinsame Steuererklärung möglich
  • Ehegattenunterhalt kann von der Steuer abgesetzt werden.
  • Beachte: Es besteht ein Anspruch darauf, dass alle steuerlichen Vorteile genutzt werden.

22. Auch in der Trennungssituation über ein Testament nachdenken.

23. Bei Versicherungen möglicherweise den Bezugsberechtigten ändern.