Richterbund hält StPO-Reform für überfällig – aber nicht nur bei Strafsachen
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die geplante Reform der Strafprozessordnung für zügigere Verfahren als überfällig bezeichnet. Die Justiz warte “dringend darauf”, sagte der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am 04.05.2019. “Die Gerichte brauchen mehr Möglichkeiten, um etwa missbräuchliche Befangenheits- und Beweisanträge besser in den Griff zu bekommen und Verfahren zügiger führen zu können.”
Zuvor hatte der “Spiegel” berichtet, die Koalition habe sich auf eine Reform der Strafprozessordnung geeinigt. Demnach sollen Befangenheitsanträge Prozesse nicht mehr so lange verzögern. Ein Prozess könnte dann bis zu zwei Wochen weitergeführt werden, auch wenn noch nicht über die mögliche Befangenheit eines Richters entschieden ist. Bislang kann nur zwei Tage weiterverhandelt werden.
Die neue Regelung, auf die sich Justiz- und Innenministerium geeinigt hätten, sei auch eine Konsequenz aus den Erfahrungen des Prozesses gegen Beate Zschäpe und Unterstützer der Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund”. Verteidiger hatten ihn mit zahlreichen Befangenheitsanträgen in die Länge gezogen.
Rebehn sagte, zur mehrjährigen Dauer hätten unter anderem mehr als 200 Befangenheitsanträge sowie rund 3.000 Beweisanträge beigetragen. “Das NSU-Verfahren sticht zwar heraus, es ist aber kein Einzelfall. In jedem der 24 Oberlandesgerichtsbezirke Deutschlands berichten erfahrene Strafrichter von Problemen mit offensichtlichen Verzögerungsstrategien. Es ist gut, dass der Gesetzgeber darauf jetzt reagiert.”
Wieder einmal geht es nur ums Strafen. Auch eine Reform der Familiengerichtsarkeit ist dringend erforderlich: Wenn es um Umgang und elterliche Sorge geht, muss es schnell gehen, muss kompetent und transparent gehandelt werden, nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Daher also mehr Personal und besser ausgebildetes Personal.
Quelle: beck aktuell | Redigiert JL