Scheidung - Schuldenspirale dreht sich

Hierzu stellt der ISUV-Bundesvorsitzende Michael Salchow fest:
"Wer zwei Monate die Kreditraten nicht zahlen kann, dem wird die Bank eine Mahnung schicken und ihm kurzfristig einen Termin für "Nachzahlung" setzen. Geht das Geld nicht fristgerecht ein, kündigen Banken normalerweise den Kreditvertrag, und somit ist die gesamte Kreditsumme sofort fällig. Kann der Schuldner nicht sofort zurückzahlen, - was wohl die Regel ist, denn ansonsten hätte er ja die fälligen Raten gezahlt, - fallen hohe Verzugszinsen an. Treffen diese auf dem Konto der Bank nicht pünktlich ein, wird die Bank versuchen, sich mit einer Gehaltspfändung möglichst schadlos zu halten."
Nach Erfahrungen des Verbandes eskaliert die Situation, wenn zu den Bank- noch Unterhaltsschulden hinzukommen. Bekanntlich haben Kinder und der "wirtschaftlich schwächere" geschiedene Partner einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt, den der Schuldner bevorzugt befriedigen muss. Selbst wenn beträchtliche Schulden vorhanden sind, muss zumindest der in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehene Kindesunterhalt der niedrigsten Einkommensgruppe gezahlt werden. Tut der Schuldner dies nicht freiwillig, kann sein Lohn so weit gepfändet werden, dass ihm nur der Selbstbehalt, also quasi der Sozialhilfesatz bleibt.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht rät deswegen:
Eine Pfändung sollte der Schuldner unbedingt vermeiden. In jedem Fall muss er frühzeitig die Bank um eine Reduzierung der monatlichen Tilgungsraten bitten. Um eine Pfändung zu vermeiden, sollte auch bei der Scheidung zwischen den Anwälten vereinbart werden, wer die gemeinsamen Schulden zurückzahlt und wie die Tilgung der Schulden mit dem Ehegattenunterhalt verrechnet wird.