Selbstbehalt in Schieflage
Der ISUV-Vorsitzende Michael Salchow stellt hierzu fest:
"Der Selbstbehalt kann nicht ein starrer, abstrakter Betrag sein. Wir haben es prinzipiell begrüßt, dass die Bundesregierung das Existenzminimum des Kindes festgesetzt hat und es ständig den Lebenshaltungskosten anpassen will. Gleiches muss dann aber auch für den Unterhaltszahler gelten "
Seit 1996 gelte 1500 DM als Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen, der ihm bleiben müsse, der aber inzwischen auch schon mal unterschritten werde. Der Selbstbehalt müsste nun laut Salchow auf 1800 DM angehoben werden. In den letzten fünf Jahren seien die allgemeinen Lebenskosten um 4,8 Prozent gestiegen. Der unter Berücksichtigung des zu verrechnenden Kindergelds ab 1.1.2001 effektiv zu zahlende Kindesunterhalt sei seit 1996 in der ersten Einkommensgruppe je nach Altersstufe um 24,4% bis 38,6 % gestiegen. Das Kindergeld sei seit 1996 für die ersten beiden Kinder um je 70 DM erhöht worden.
Dennoch, so rechnete Salchow vor, ergebe sich ein "großer Bilanzüberschuss" zugunsten der Unterhaltszahler.
Der Verband wehrt sich schon seit Jahren dagegen, dass vielen - im Osten sogar sehr vielen - Menschen nach einer Scheidung vom Arbeitslohn nicht mehr als der Sozialhilfesatz bleibt.
Deswegen fordert der ISUV-Vorsitzende: "Im Selbstbehalt muss ein erheblich höherer Leistungsanreiz enthalten sein. Die Kuh, die man ständig melken will und die dann auch noch immer mehr Milch geben soll, muss auch besser gefüttert werden."
Ein Anpassung des Selbstbehalts ist aber auch im Rahmen der Reform des Kindesschaftsrechts geboten. Das neue Recht geht davon aus, dass sich beide Eltern trotz Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam an der Erziehung und Betreuung beteiligen.
Salchow gab in diesem Zusammenhang zu bedenken: "Ich frage mich, wie ein Elternteil, dem gerade einmal 1600 Mark zum Leben bleiben, Kindern zu entsprechenden Gelegenheiten etwas schenken soll, mit ihnen die Freizeit gestalten soll, ihnen übernachtungs-möglchkeiten zur Verfügung stellen und den Kontakt aufrechterhalten soll? Wenn es einem Elternteil aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, den Kontakt zu den Kindern aufrecht zu erhalten, ist die Reform des Kindschaftsrechts nichts anderes als ein Papiertiger."