Selbstbehalt - Schieflage nicht abgebaut

Seine Forderung wird unterstützt von dem renommierten Fachanwalt für Familienrecht Georg Rixe. Er äußert verfassungsrechtliche Bedenken: "Der Gesetzgeber hat das Existenzminimum des Kindes ausdrücklich in § 1612 a I BGB geregelt. Dadurch wird seine Höhe klar definiert und regelmäßig an die aktuelle Entwicklung angepasst. Aus denselben Gründen ist es verfassungsrechtlich geboten, auch das Existenzminimum des unterhaltsverpflichteten Elternteils gesetzlich zu regeln."

ISUV Pressesprecherin Carolin Kistler hebt hervor: "Die Wohnkosten variieren von Region zu Region sehr stark. Daher sind bei der Festlegung des Selbstbehaltes immer die regionalen Wohnkosten zu prüfen und entsprechend transparent zu machen. In München ist beispielsweise eine angemessene Wohnung, in der Umgang mit zwei Kindern stattfinden kann, nahezu doppelt so teuer als beispielsweise im Bayerischen Wald. Es sollte immer der Grundsatz gelten, bei atypischen Situationen einen zusätzlichen Bedarf anzuerkennen. Das ist umso wichtiger, wenn es um den Kontakt mit den Kindern geht."

Der Verband fordert deswegen, dass Umgangskosten beim Selbstbehalt berücksichtigt werden, bzw. steuerlich geltend gemacht werden können. So sollten beim Selbstbehalt Verpflegungskosten, Fahrtkosten der jeweiligen Unterhaltszahler/innen mitberücksichtigt werden.

Kontakt:

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstr. 10
97074 Würzburg
Tel.: 0931/66 38 07
Mobil 0170/45 89 571
j.linsler@isuv.de

Fachanwalt für Familienrecht Georg Rixe
Hauptstraße 60
33647 Bielefeld
Tel. 0521/41 10 01
g.rixe@isuv.de

ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
Maximilianplatz 17
80333 München
Tel. 089/59 99 73 73
c.kistler@isuv.de