SPD-Initiative gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder

Dieser Entwurf sieht quasi eine gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder ab Geburt vor, wenn nämlich das neugeborene Kind beim Standesamt angemeldet wird.Dem Jugendamt kommt eine wichtige Funktion zu. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, soll das Jugendamt im Vorfeld vermitteln. Erst wenn der Vermittlungsversuch des Jugendamtes keinen Erfolg zeitigt, soll ohne Antrag eines Elternteils das Familiengericht entscheiden. Burkhard Lischka möchte durch die vorgeschalteten Mediationsversuche, Konflikte verhandeln und Folgestreitigkeiten reduzieren. Des Weiteren möchte Lischka ausschließen, dass ein Elternteil einen Antrag stellen muss. Diese Idee ist nach Auffassung von ISUV praktisch und realistisch, weil gerade nicht verheiratete Eltern resistent gegen bürokratische Forderungen oder Vorschriften sind.

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hebt hervor: "Wir wollen die gemeinsame elterliche Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft. Dieser Vorschlag berücksichtigt am konsequentesten die Gleichrangigkeit beider Elternteile. Wir sehen aber auch, dass dieser Vorschlag unter der heutigen Parteienkonstellation keine große Chance zur Umsetzung hat. Dennoch ist er in der Sache konsequent und entspricht dem von Lischka geforderten Kriterium, so einfach wie möglich. Für uns ist aber auch wichtig, dass der Entwurf so konsequent und klar wie nötig ist, an dieser praktischen Erfahrung orientiert sich unser Vorschlag."

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