Steuerliche Diskriminierung von Geschiedenen
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) beanstandet erneut, dass Getrenntlebende und Geschiedene - nach wie vor - wie Ledige besteuert werden, obwohl sie wie Verheiratete für Erziehung und Unterhalt von Kindern aufkommen. Der Verband sieht darin eine eklatante Diskriminierung von Geschiedenen und Getrenntlebenden.
Wer wirklich Armutsprävention betreiben will, muss nach Auffassung des Verbandes diese Diskriminierung aufheben. In der Praxis würde das heißen: Beibehaltung der Lohnsteuerklasse III - auch nach Trennung und Scheidung.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes, M. Salchow, kritisierte die Argumentation der jüngsten Pressemitteilung: "Wieder einmal wird hier nur die eine Seite der Medaille beleuchtet. Vielen Unterhaltspflichtigen bleibt am Monatsende nach Abzug der Alimente auch nicht mehr als der Selbstbehalt. Dies ist nicht viel mehr als der Sozialhilfesatz. Der Staat trägt ein gerüttelt Maß an Schuld daran, dass diesen Frauen und Männern nicht mehr bleibt, weil er Unterhaltspflichtige wie Ledige besteuert. Was der Staat nimmt, kann nicht mehr an Kinder verteilt werden. Wer Kinder aus der Stütze holen will, muss das Steuersystem ändern, darf Unterhaltszahler nicht wie Ledige abzocken."
Die Forderung des Verbandes: Auch nach Trennung und Scheidung weiterhin nach Lohnsteuerklasse III besteuern, sofern Kinder zu versorgen sind. Der Verband weiß sich hierin einig mit Rechtsanwälten und Familienrichtern, die eine derartige Reform für notwendig und angemessen halten, wenn das "Armutsrisiko Scheidung" wirkungsvoll bekämpft werden soll.
Der Verband hält die Vorschläge für bessere Betreuung und bessere Integrationsmöglichkeiten ins Berufsleben für unbedingt wichtig und richtig. Gleichzeitig kritisiert Salchow jedoch: "Es gibt inzwischen genügend Projekte zur Armutsprävention nach Trennung und Scheidung. Es sind nun endlich Taten gefragt, nicht nur Pseudoaktivismus auf dem Rücken der sowieso finanziell angeschlagenen Kommunen. So schiebt man das Problem nur vor sich her. Warum soll es nicht eine Einstellungsquote für Alleinerziehende geben? Warum kann nicht entsprechend koordiniert ein Betreuungsangebot geschaffen werden?"