Tag der Menschenrechte Kindeswille bleibt oft auf der Strecke
"Die Gründe für die Missachtung des Kindeswillens mögen individuell unterschiedlich sein, aber einige Strukturen wiederholen sich. Die Sorgerechtsreform ist zwar verabschiedet, jedoch hat sich vielerorts das Bewusstsein noch nicht genügend verändert: Der Kindeswille wird zu oberflächlich und vorschnell eruiert und oft übergangen."
Trotz des neuen Kindschaftsrechts herrscht bei Gerichten, Behörden und Anwälten immer noch die Auffassung vor, daß Kinder zur Mutter gehören. Auch wenn sich insbesondere kleinere Kinder klar und eindeutig dafür aussprechen, beim Vater wohnen zu wollen, werden sie der Mutter zugesprochen. In der Regel haben erst Jugendliche ab 14 Jahren eine Chance, ihren Willen durchzusetzen, vorausgesetzt - sie sind hartnäckig genug.
Schlechte Karten hat der Kindeswille auch dann, wenn eine Gutachterin oder Verfahrenspflegerin unter der Vorgabe begutachtet "Frauen helfen Frauen". Ein zwölfjähriges Mädchen kann seinen Willen noch so klar kundtun, mit den anderen Geschwistern beim Vater wohnen zu wollen. Wenn die Gutachterin der Auffassung ist, dass ein Mädchen während der Pubertät zur Mutter gehört, dann entscheidet in aller Regel auch das Familiengericht entsprechend.
Teilweise wird von Gutachtern der Kindeswille vorschnell deshalb nicht ernst genommen, weil sie meinen, dass das Kind zur Äußerung gedrängt worden sei. Das Kind kann dann sagen, was es will, ihm wird einfach nicht geglaubt, es ist dem Dafürhalten des Gutachters nahezu ausgeliefert.
"Was sich innerhalb der eigenen vier Wände abspielt, kann von uns nicht geklärt werden. Wenn aber die Aussagen von Vätern und Müttern, denen der Umgang verweigert wird, nur halbwegs stimmen, werden Kinder vom sorgeberechtigten Elternteil häufig massiv manipuliert", erklärte Salchow.