Trennung – Scheidung – Inobhutnahme: Mehr Transparenz – mehr Empathie beim Ringen ums Kindswohl

Die CDU/CSU Fraktion hat eine Diskussion mit dem Motto „Kindeswohl auf dem Prüfstand – Was brauchen belastete Kinder?“ angestoßen. Der Interessenverband Unterhalt und Familiengericht (ISUV) begrüßt und unterstützt die Diskussion, schließlich ist das Kindeswohl das zentrale Rechtsgut im Familienrecht. „Wann und unter welchen Umständen ist das Kindeswohl gefährdet, um diese Frage geht es in zahllosen Verfahren nach Trennung und Scheidung, bei Hilfen/Eingriffen des Jugendamtes, insbesondere bei Inobhutnahmen. Die Gefährdung des Kindeswohls ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von Fall zu Fall interpretiert werden muss. Es ist für Richter und Anwälte gut, wenn sie bei der Urteilsfindung auf gesicherte Fakten zurückgreifen können.“, hebt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk hervor. ISUV fordert mehr Kommunikation, mehr Transparenz und Empathie gegenüber betroffenen Kindern und Eltern, wenn ums Kindswohl gestritten wird.

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Das Ringen ums Kindeswohl ist ein milliardenschwerer Markt, dessen Effizienz und Transparenz von vielen Betroffenen in Frage gestellt wird. Der Staat gibt jährlich über 8 Milliarden EURO für „Hilfen zur Erziehung“ aus. Betroffen sind etwa 500 000 Kinder. Handelnde – Nutznießer – sind zahllose Beratungsstellen, Sozialpädagogen und Psychologen, oftmals ein schwer durchdringlicher in sich vernetzter Filz von Interessen unter dem Dach von Vereinen, die sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen. Dann sind da noch die Pflegeeltern, die sich gerne altruistisch darstellen, aber sehr gut von Papa Staat bezahlt werden. Die Nachfrage nach Pflegeeltern ist beträchtlich, denn jährlich werden 40 000 Kinder der Obhut der Eltern entzogen, eine Verdoppelung innerhalb von 10 Jahren.

„Ums Kindeswohl lässt sich sehr beliebig streiten, es fehlen vielfach die klaren Kriterien, die Fakten, der Grundkonsens, die kommunikative Vermittlung, die Empathie mit den Betroffenen. Teilweise ist die Vermutung berechtigt, dass manches Gutachten, manche Stellungnahme, manche Inobhutnahme das Kindeswohl mehr gefährdet als ihm nützt. Die jetzt angestoßene Diskussion und neue Forschungen können Effizienz und Transparenz fördern.“, hebt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk hervor.

 ISUV möchte die Diskussion, die Forschungen nach dem Kindeswohl auf folgende Fragen konzentriert wissen:

 -       Was brauchen Kinder zu ihrer Identitätsfindung, wie wichtig sind die vielfach vernachlässigten leiblichen Eltern für die Identitätsfindung und somit fürs Kindswohl?

-       Welche Bedeutung hat der Kontakt zu den Großeltern? Wie erleben Kinder den Kontaktabbruch zu den Großeltern? Sind die Großeltern nicht die „besseren Pflegeeltern“?

-       Wie entwickeln sich Kinder, deren Eltern – wie auch immer - gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung praktiziert haben?

-       Wie entwickeln sich Kinder, die kaum noch oder keinen Kontakt zum anderen – zum leiblichen - Elternteil nach Trennung und Scheidung hatten?

-       Wie entwickeln sich Kinder, die vom Jugendamt in„Obhut“ genommen wurden und Kontakt zu den leiblichen Eltern hatten? Wie entwickeln sich Kinder die keinen Kontakt zum anderen Elternteil hatten?

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Entscheidend wird für die Aussagekraft der Ergebnisse von Forschungsaufträgen sein, ob das Institut, der Professor oder die Professorin unabhängig ist oder ob das Kindeswohl mehr im Focus der Genderforschung gesehen wird. 

Ebenso entscheidend ist, ob es sich um eine punktuelle Befragung handelt oder um eine Langzeit-Studie. Da es bei Forschungen nach dem Kindeswohl um die Entwicklung von Kindern geht, sind nur Langzeit-Studien wirklich aussagekräftig. Langzeit-Studien sind jedoch entsprechend teuer. – Das kann aber kein Hinderungsgrund sein, die Kinder und ihr Wohl sind uns das doch hoffentlich wert.

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