Trennung - Scheidung - "Kampf ums Kind" - Gutachten: „Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts“: Verbesserung oder Zementierung des Status quo?
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt, dass der Gesetzgeber in Sachen „Änderung des Sachverständigenrechts“ tätig geworden ist. „Das Gesetz ist ein mit den Berufsverbänden ausgehandelter Kompromiss, immerhin ein Impuls für eine Weiterentwicklung im Sachverständigenrecht. Allerdings sollte der vom Gesetzgeber vorgelegte Entwurf nicht noch weiter verwässert werden.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest. Zu dieser Befürchtung gibt die Anhörung von Berufsverbänden im Rechtsausschuss allen Anlass.
Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene bei der Auswahl des Gutachters beteiligt werden müssen. Bei der Expertenanhörung wurde die Forderung laut, dass aus dieser „Muss-Regelung“ eine „Soll-Regelung“ werden soll. „Wenn Betroffene bei der Auswahl des Gutachters eingebunden werden, dann hat das befriedende Wirkung, dazu soll ja ein Gutachten beitragen.“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.
Begrüßenswert ist, dass der Richter dem Gutachter eine Frist setzen muss, an welchem Termin er sein Gutachten vorzulegen hat. Gerät er in Verzug, so muss er dies vorher rechtzeitig begründen, ansonsten kann ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 5000 EURO auferlegt werden. Bei der Expertenanhörung wurde einhellig die Meinung vertreten, dieses Ordnungsgeld zu streichen, weil man sonst noch weniger geeignete Gutachter fände. „Diese Argumentation deckt sich nicht mit unseren Erfahrungen, es gibt genügend Gutachter, deren Eignung mangels bisher transparenter Ausbildung schwer zu beurteilen ist. Fakt ist, dass Gutachten, die zu spät geliefert werden, oft nutzlos sind.“, kritisiert Linsler.
Weil kinderpsychologische Gutachten für Eltern und deren Kinder langfristig sehr einschneidend sind, fordert ISUV ein spezifisches Studium mit Berufsbild „kinderpsychologischer Gutachter“. „Hier sind jetzt die Länder gefordert, die entsprechende Lehrstühle an Universitäten und Hochschulen einrichten müssen. In der Praxis heißt das, es darf nicht mehr möglich sein, dass jeder dessen Berufsbild eine soziale Attitüde hat, weiterhin wie bisher mit ein bisschen Nachsitzen andere Menschen abstempeln und dabei sehr gut verdienen kann.“, fordert der ISUV-Pressesprecher.
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