Trennung - Scheidung - Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: nicht ausgewogen – nicht sozialverträglich

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist darauf hin, dass die Anhebung des Kindesunterhalts zum 1. 1. 2016 im ersten Moment als moderat erscheint. Vergleicht man allerdings die Entwicklung der letzten 25 Jahre, insbesondere aber nach Einführung des EURO 2002, so stellt man fest, dass sich Kindesunterhalt und Selbstbehalt sehr unterschiedlich entwickelt haben und ungebremst weiter auseinander entwickeln. Vergleicht man die letzten 15 Jahre, dann ist der Kindesunterhalt im Vergleich zum Selbstbehalt überproportional angestiegen. Unterhaltspflichtige Väter und Mütter, Zweitfamilien kritisieren zurecht, dass diese Entwicklung ungerecht, nicht sozialverträglich ist und dennoch nicht korrigiert wird. 

Seitdem 1980 die „Düsseldorfer Tabelle“ vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten in Deutschland und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages herausgegeben wird, fand eine sozial unausgewogene daher ungerechte Entwicklung statt. In diesem Zeitraum wurden die Unterhaltssätze zwanzigmal erhöht, teilweise im jährlichen Rhythmus. Dagegen wurde der Selbstbehalt im gleichen Zeitraum nur neunmal angehoben. Das spiegelt sich auch entsprechend in den Tabellensätzen. Seit Einführung des EURO stieg der Selbstbehalt für nicht Berufstätige um 21 (730/880 €) Prozent, für Berufstätige um 28 (840/1080 €) Prozent. Im gleichen Zeitraum wurde der Mindestunterhalt in der Altersgruppe bis fünf Jahre von 188 auf jetzt 335 Euro angehoben, das sind 78 Prozent mehr. Auch in den anderen Altersgruppen müssen betroffene Elternteile um knapp 70 Prozent mehr zahlen. Der Euro war also auch für unterhaltspflichtige Elternteile ein „Teuro“.

Dies wird auch von den betroffenen Alimentenzahlern/innen so empfunden. So schreibt ein User im ISUV-Forum: „Ich finde es sehr erschreckend, dass die Unterhaltsbeträge nun fast immer jährlich angepasst werden. Natürlich ändern sich die Unterhaltsansprüche durch entsprechend höhere Kostenentwicklung. Mein Einkommen hat sich jedoch nie in der Art und Weise erhöht, nicht einmal ansatzweise. Im Gegenzug sind jedoch die Unterhaltsselbstbehalte auch angepasst worden. Jedoch muss ich sagen, dass viele mit 1.080,00 € - wenn er nicht durch bestimmte Umstände herabgesetzt wird - kaum richtig auskommen können. Hinzu kommen die Kosten des Umgangs, Geschenke und, und, und ... es bleibt ja selten nur beim Barunterhaltsbetrag für den Unterhaltsverpflichteten. Das musste jetzt einfach mal raus.“

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