Trennung - Scheidung - Unterhalt: Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte als Kompass der Rechtsprechung beim Unterhaltsrecht
Die Unterhaltsleitlinien wurden jeweils in den letzten Tagen von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte der jeweiligen Gerichtsbezirke aufgearbeitet und der neuen Düsseldorfer Tabelle angepasst. Sie dienen der Information der Öffentlichkeit und der Gerichte über die Grundsätze der Rechtsprechung in Unterhaltsverfahren. Gleichzeitig tragen sie bei gleichgelagerten Problemen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei. Sie sollen also Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen geben und in bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk gewährleisten. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie können allerdings die angemessene Lösung des Einzelfalls - dies gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze" - nicht ersetzen.
Wichtigste Veränderung: Zum 1.1.2016 wurde auch der Bedarfssatz eines studierenden volljährigen Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, angehoben. Er beträgt seit dem 1.1.2016 735 €, darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 €. Der bisherige Bedarfssatz von 670 € war seit dem 1.1.2011 unverändert. Der Betrag von 735 € orientiert sich an dem Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, der im Herbst 2016 gleichfalls auf 735 € steigen soll.
Links zu den Leitlinien der Oberlandesgerichte finden Sie hier