Unausgewogene und unsoziale Änderung des Kindesunterhaltsrechts beantragt
In derÖffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 5. 4. 2000 zum Antrag der Fraktionen der SPD und BüNDNIS 90 / DIE GRüNEN zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts hat der Vertreter des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), RA Hans-Peter Peine, Fachanwalt für Familienrecht, eine solche Änderung des Unterhaltsrechtes abgelehnt.
Peine begründete die Ablehnung damit, daß das Kindergeld eine Leistung sei, die der Staat den Eltern als "kleine Entschädigung" für Erziehung und Versorgung der Kinder zur Verfügung stelle. Die Leistung der Eltern, ob nun monatliche Geldrente als Barunterhalt oder Versorgung mit dem existentiell Notwendigen als Naturalunterhalt, werde als gleich wichtig angesehen, daher werde das Kindergeld auch zwischen den Eltern hälftig geteilt.
Das Kindergeld bzw. die kindbezogenen Leistungen stehen also nicht den Kindern, sondern den Eltern zu.
Die derzeit geltende gesetzliche Regelung sei so gewählt worden, daß Kindergeld lediglich im Mangelfall, wenn also der Regelbetrag nicht gezahlt werden könne, zur dessen Auffüllung zu verwenden sei. Kindergeld sei also kein Mittel dazu, den Unterhaltsanspruch des Kindes zu erhöhen.
Tatsächlich lösen lasse sich das Problem aber erst dann, wenn der Kindesunterhalt mindestens in der Höhe des Existenzminimums des Kindes festgelegt werde.
Hierzu werden in verschiedenen Fraktionen überlegungen angestellt.
Peine mahnte außerdem besonders an, das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen, den sogenannten Selbstbehalt von 1500 DM, keinesfalls zu unterschreiten, bzw. durch eine neue Regelung zu unterlaufen.
"Es grenzt doch an Zynismus, wenn die Menschen, die nicht genügend verdienen und daher entsprechend weniger Unterhalt zahlen können, deswegen nochmals bestraft werden, indem ihnen durch die Hintertür auch noch der Selbstbehalt gekürzt wird, der sowieso kaum höher ist als der Sozialhilfesatz", kritisierte Peine.