Und immer droht der „Kuckuck“

„Was mir am Monatsende von 3076 € wirklich bleibt - nach Abzug von Ehegattenunterhalt (754 €), Kindesunterhalt (570 €), privater Krankenzusatzversicherung (203 €), PKH-Rate (45 €), Benzinkosten (100 €) und den angefallenen Soll-Zinsen für ständiges überziehen des Kontos (30 €) sowie den Tilgungsraten (100 €) für ein Darlehen aus trennungsbedingtem Mehraufwand - ist ein Betrag, der deutlich unter dem Mindestbehalt liegt.

Mein Beamtengehalt besteht im wesentlichen aus zwei Teilen: dem Grundgehalt und dem Familienzuschlag. Nun sollte man eigentlich annehmen, dass zwischen den Werten, die der Staat bereit ist, für Ehefrau und Kinder einzusetzen, und dem, was wir in der Düsseldorfer Tabelle vorfinden, eine größenmäßige Ähnlichkeit besteht.

Aber wer hier vergleicht, wird eines Besseren belehrt.
In meinem Fall beträgt der Familienzuschlag 279,76 € und setzt sich aus dem Ehegattenanteil der Stufe I (103,20 €) und aus Kinderanteilen (176,56 €) zusammen. Berücksichtigt man für die Kinder noch das hälftige Kindergeld, steht den gewährten Kinderanteilen (176,56 €) ein dreifacher Zahlbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle (580,00 €) gegenüber.

Diese familienpolitische Rechnung scheint mir in sich widersprüchlich zu sein.

Einerseits macht der Staat in der Praxis die Ehe durch die Scheidungsfolgen unattraktiv. Andererseits wird mit Steuererleichterungen und Kindergeld versucht, die Ehe attraktiv zu halten. Dummerweise ist mit hoher wirtschaftlicher Subvention der Ehe auch gleichzeitig der wirtschaftliche Abstieg nach einer Scheidung vorprogrammiert.
Der Solidaritätsbegriff wird nach dem Scheitern einer Ehe noch ausgedehnt, wie sich zeigt, ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der meisten Bürger. Ebenso wie derzeit die Grenzen unseres Sozialsystems (Renten, Arbeitslosenhilfe/-geld, Sozialhilfe usw.) neu ausgelotet werden, ist dies auf der Ebene der Ehescheidungsfolgen von Nöten, damit die Scheidungsfolgekosten weiterhin finanzierbar bleiben.“