Ungerechtigkeit beim Elternunterhalt: Die Sandwichgeneration legt drauf

Der Trend, dass sich die Sozialämter an den Kindern schadlos halten wollen, wenn die Eltern oder ein Elternteil zum Pflegefall wird, nimmt zu und wird in den nächsten Jahren stark zunehmen. Ein Blick in die Statistik bestätigt das. Im Jahr 2010 waren 4 Millionen Menschen über 80 Jahre, im Jahre 2040 werden es 8,6 Millionen sein. Mit zunehmendem Alter nimmt auch die Pflegebedürftigkeit zu, somit auch die Fälle von Elternunterhalt. Pflegefälle werden vermehrt auftreten, da die Menschen immer älter werden. Die Kassen des Staates sind leer und werden momentan immer mehr geleert, weil die Rettungsschirme zuerst für Banken und jetzt für den EURO gespannt wurden und immer weiter gespannt werden müssen, werden die Kinder oder - das Kind - vermehrt Elternunterhalt zahlen müssen. Das betrifft insbesondere die "Sandwichgeneration", die heute 40- bis 60jährigen. Sie zahlen Unterhalt für die Kinder, leisten hohe Sozialbeiträge, müssen Eigenvorsorge treffen und sollen dann auch für ihre Eltern aufkommen. "Es fehlen klare gesetzliche Vorgaben, daher ist der Rückgriff auf die Kinder oft ungerecht. Mitglieder klagen, dass Sozialämter und Gerichte unterschiedlich entscheiden. Es gibt die Tendenz das Schonvermögen zu beschneiden.", stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.

Mit Elternunterhalt sind eine Menge Probleme verknüpft, die natürlich auch Auswirkungen auf das Binnenverhältnis in Familien haben. Betroffene fragen sich, soll ich heiraten, wenn ich zum Elternunterhalt der Schwiegereltern mit herangezogen werden kann, was darf mir bleiben, worauf kann das Sozialamt nicht zurückgreifen, was und wie hoch ist das Schonvermögen, wer von den Geschwistern muss zahlen, wer nicht, muss ich zahlen, wenn sich meine Eltern nicht um mich gekümmert haben?
Mit Elternunterhalt sind eine Menge Probleme verknüpft, die natürlich auch Auswirkungen auf das Binnenverhältnis in Familien haben. Betroffene fragen sich, soll ich heiraten, wenn ich zum Elternunterhalt der Schwiegereltern mit herangezogen werden kann, was darf mir bleiben, worauf kann das Sozialamt nicht zurückgreifen, was und wie hoch ist das Schonvermögen, wer von den Geschwistern muss zahlen, wer nicht, muss ich zahlen, wenn sich meine Eltern nicht um mich gekümmert haben?
Der ISUV fordert klare gesetzliche Regelungen, Mitsprache der Kinder bei der Pflege der Eltern, Ausweitung des Schonvermögens, keine regionalen Unterschiede, kein Rückgriff der Sozialämter, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 45 000 EURO liegt, Entlastung der Sandwichgeneration. "Es macht wenig Sinn, wenn die Kinder die eigne Altersvorsorge für die Eltern einsetzen müssen und dann wiederum im Alter zum Sozialfall werden. Es darf nicht so sein, dass das Erbe verpflegt wird, wenn das weg ist, hält man die Hand bei den Kindern auf. Das wollen die Eltern in der Regel nicht. Die Selbstbestimmung über das eigene Leben muss gestärkt und erleichtert werden.", hebt Linsler hervor.
Frank Schirrmacher kündigte 2004 in seinem Bestseller "Das Methusalem-Komplott" künftige Verteilungskämpfe zwischen Jungen und Alten, zwischen Großeltern und Eltern, zwischen den Älteren untereinander, zwischen denen, die Kinder haben und den Kinderlosen an. Dazu ist es bisher zumindest nicht offen gekommen.
Es gilt sich also auf mögliche Verteilungskämpfe einzustellen, sich zu informieren, was auf Kinder zukommen kann, wenn das Einkommen/die Rente der Eltern nicht mehr reicht, sich rechtzeitig beraten zu lassen und möglicherweise so zu agieren, dass das Erbe nicht "verpflegt" werden kann.
Der ISUV hat ein Merkblatt "Unterhaltspflicht gegenüber Eltern" herausgegeben. Darin wird anhand der aktuellen Rechtsprechung informiert, unter welchen Voraussetzungen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen.Die ARD weist am Dienstag, 25.7. um 21.50 in "Plusminus" unter Beteiligung von ISUV auf Probleme und Ungerechtigkeiten beim Elternunterhalt hin.

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ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Ulrichstr. 10
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Tel.: 0931/66 38 07
Mobil 0170/45 89 571
j.linsler@isuv.de

ISUV-Pressesprecherin Caroline Kistler
Fachanwältin für Familienrecht
Maximilianplatz 17
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Tel. 089/59 99 73 73
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