Ungleichheit zwischen Müttern und Vätern nicht weiter hinnehmbar

Der ISUV- Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: "Wir stimmen Dr. Bernhardt zu, wenn er fordert, dass Artikel 6 Grundgesetz für eheliche und nicht eheliche Kinder die gleichen Bedingungen verlangt, dass verheiratete und nicht verheiratete Eltern gleichgestellt werden müssen. Wir unterstreichen die zentrale Forderung Bernhardts: Ledige Väter sollen automatisch die gemeinsame elterliche Sorge haben, wenn sie die Vaterschaft anerkannt und eine Sorgerechtserklärung abgegeben haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Forderungen Bernhardts von den Regierungsfraktionen gehört und berücksichtigt werden."

Der in Verfassungsklagen im Zusammenhang mit elterlicher Sorge und Umgang erfahrene Rechtsanwalt Georg Rixe ergänzt: "Ein zeitgemäßes Familienrecht muss den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Heutzutage leben 80 Prozent der nicht verheirateten Eltern bei der Geburt ihres Kindes zusammen. Es entspricht deshalb dem Wohl der Kinder am besten, wenn ihren Eltern automatisch ab Geburt und feststehender Vaterschaft die gemeinsame Sorge zusteht."

ISUV-Pressesprecherin und Fachanwältin für Familienrecht Caroline Kistler befürchtet, das von der Bundesregierung bisher geplante Gesetz werde viele Gerichtsverfahren auslösen, in denen Väter um das gemeinsame Sorgerecht kämpfen müssen.

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