"Unterhaltsflucht" des Vaters
"Nach 30-jähriger Ehe hat sich unser Vater im Jahre 1998 von der Familie getrennt, um künftig mit seiner neuen Freundin, seiner bisherigen Sekretärin, zusammen zu leben. Da er außergewöhnlich gut verdiente und darüber hinaus über nicht unbeachtlichen Immobilienbesitz verfügte, sollte man annehmen, dass es ihm ein Leichtes gewesen wäre, den gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen für seine Frau und unseren noch minderjährigen Bruder nachzukommen. Jedoch das Gegenteil trat ein. Im Zusammenspiel mit seiner Freundin hat unser Vater es geschafft, sich nach außen hin mittellos zu stellen und seine wahren Einkünfte über Jahre zu verschleiern. In beispielloser Weise hat er es verstanden, im Rahmen des geltenden Familienrechts juristische Entscheidungen über Jahre zu verschleppen, Richter mit falschen und unvollständigen Angaben hinzuhalten und zu täuschen.
So ist es ihm bis heute, also über vier Jahre hinweg, gelungen, zu wenig, verspätet und die letzten 14 Monate überhaupt keinen Unterhalt mehr zu zahlen. Unsere Mutter und ihr Sohn mussten sich in dieser Zeit immer wieder, auf dem Wege über Anwälte und Gerichte, den lebensnotwendigen Mindestunterhalt erzwingen. Dies hatte zur Folge, dass ein Großteil des Unterhaltes auch noch für Gerichts- und Anwaltskosten ausgegeben werden musste. Alle rechtsstaatlichen Mittel, den Unterhalt einzufordern, erwiesen sich in diesem Falle als unzureichend, da Herr S. und sein Anwalt alle Tricks und Finten dazu nutzten, das Rechtssystem zu unterlaufen."
Die erwachsenen Kinder ziehen heute ein "ernüchterndes" Fazit:
"Es ist bisher weder den Rechtsanwälten noch den Richtern noch der Staatsanwaltschaft gelungen, das Recht auf Unterhalt durchzusetzen. Offensichtlich zeigt das deutsche Rechtssystem wieder einmal, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" sehr weit voneinander entfernt liegen können."