Unterhaltsrecht in Schieflage – trotz ein paar EURO mehr Kindesunterhalt und Kindergeld ab 1.1.2016
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist auf Defizite beim Kindesunterhalt, Selbstbehalt, Kindergeld und beim Unterhaltsvorschuss hin. Der Verband fordert eine Ausweitung der Leistungen des Unterhaltsvorschusses, eine adäquate Anhebung des Kindergeldes, gleiche Maßstäbe für Kindesunterhalt und Selbstbehalt. Der Verband kritisiert, dass Kindesunterhalt in den letzten 15 Jahren im Vergleich zum Selbstbehalt überproportional angestiegen ist. Der ISUV Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk weist auf ein häufiges Problem hin und kritisiert: „Es ist ungerecht gegenüber Unterhaltszahlern/innen, wenn sie 30 Prozent der Betreuung übernehmen, aber dennoch 100 Prozent Unterhalt zahlen müssen.“
Die Höhe des Mindestunterhaltes richtet sich jetzt nicht mehr am Kinderfreibetrag, sondern am „sächlichen Existenzminimum“. Dieses wird – im Turnus von zwei Jahren – durch den Existenzminimumbericht der Bundesregierung bestimmt. Es orientiert sich am sozialhilferechtlichen Mindestbedarf. Der ISUV-Bundesvorsitzende Ralph Gurk begrüßt dies Neuregelung und fordert: „In gleicher Weise notwendig ist es die Höhe des Selbstbehaltes zu überdenken und entsprechend neu zu regeln.“ Da die Lebenslage von Unterhaltszahlern/innen – Miethöhe, Umgangskosten, Betreuungsleistungen – sehr unterschiedlich ist, fordert der Verband eine individuelle Anpassung von Kindesunterhalt und Selbstbehalt.
Wenn Kinder aus welchen Gründen auch immer keinen Unterhalt bekommen, muss Papa Staat einspringen, aber Papa Staat knausert in mehrfacher Hinsicht. ISUV fordert deswegen, Unterhaltsvorschuss darf nicht auf sechs Jahre begrenzt sein, sondern muss sich immer am Bedarf und der sozialen Situation der Kinder orientieren. Unterhaltsvorschuss soll bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, schließlich enden die Kosten für Kinder nicht mit dem 12. Lebensjahr. In Sachen Unterhaltshöhe fordert der Verband, der Unterhaltsvorschuss sollte genauso hoch sein wie der Mindestunterhalt. Es ist ungerecht gegenüber den Millionen Unterhaltszahlern/Innen, wenn Ihnen nur das halbe Kindergeld gutgeschrieben wird, Papa Staat sich aber beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld gutschreibt.
ISUV kritisiert die geringe Anhebung des Kindergeldes. Der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk hebt hervor, dass „die Entwicklung der Höhe von Kindergeld auf der einen und Höhe des Mindestunterhaltes auf der anderen Seite nicht proportional zueinander verläuft.“ Im Zeitraum von 2002 bis 1.1.2016 stieg der Mindestunterhalt von 188 auf 335 EURO, während das Kindergeld im gleichen Zeitraum nur von 154 auf jetzt 190 EURO anstieg. Der Vergleich der Entwicklung von Mindestunterhalt und Kindergeld verdeutlicht, dass Unterhaltszahler/innen überproportional belastet wurden, während Papa Staat im selben Zeitraum bei den Kindern geknausert hat.
Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911/55 04 78
info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk
Ludwigstr. 23
97070 Würzburg
0931/45 25 940
r.gurk@isuv.de