Unterversorgung von Geschiedenen im Alter
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert daher, daß auch die Erziehungszeiten eines Partners stärker bei der Altersversorgung berücksichtigt werden müssen.
"Dies ist kein unsittliches Begehren, sondern nur logische Konsequenz, denn schließlich zahlen ja die Kinder, die die Eltern heute erziehen, die Renten von morgen", stellt ISUV-Vorsitzender Michael Salchow fest.
Vielen Geschiedenen sei das Problem der "Unterversorgung im Alter" nicht bewußt oder werde von ihnen bewußt verdrängt.
Die sog. Riester-Reform verschärfe die Unterversorgung von Geschiedenen im Alter noch.
"In den nächsten Jahren werden die Renten gekürzt werden - gleichzeitig soll Privatvermögen gebildet und dadurch eine geringere Rente ausgeglichen werden. Vielen Geschiedenen bleibt aber nicht mehr als der Selbstbehalt, wo soll dann das Geld für eine Privatrente herkommen? — Wird ein Durchschnittsverdiener nach langer Ehedauer geschieden und hat er während der Ehe kein Wohneigentum oder anderes Vermögen bilden können, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Sozialfall werden", warnte Salchow.
Der Verband fordert, dass das Arbeits- und Sozialministerium dieÖffentlichkeit über die Unterversorgung im Alter informiert und entsprechende Korrekturen einleitet.