Urteil des EGMR vom 22. 3. 2012:Recht des Kindes seine Identität zu kennen weiterhin eingeschränkt - Mutter bestimmt, wer der Vater ist
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den leiblichen Vater als fundamentalen Bestandteil für die Identitätsfindung eines Kindes nicht bestätigt hat. Die Mutter kann weiterhin allein bestimmen, wer der rechtliche Vater ist. Laut UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht seine Identität zu kennen. Zur Identitätsfindung eines Kindes trägt ganz wesentlich bei, dass es seine leiblichen Eltern kennt. Dieses Urteil ist im Vergleich zu früheren Urteilen des EGMR inkonsequent. Der „leibliche“ Vater kann einfach aus der familialen Beziehung zu seinem Kind „gekickt“ werden, wenn sich ein „sozialer“ Vater findet. Der „leibliche“ Vater kann die „alleinige“ Vaterschaft des „sozialen“ Vaters weiterhin nicht anfechten. Der leibliche Vater ist rechtlos gegenüber dem eigenen Kind.
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: „Verloren haben die Kinder, der Kindswohlbegriff bleibt verengt. Kindswohl das ist einfach ein Dach überm Kopf, Klamotten und Essen, das Recht auf Kenntnis seiner Identität ist ein zur Disposition stehendes Recht eines jeden Kindes. Wir meinen, es ist das Recht eines jeden Vaters, zu wissen, ob er der leibliche Vater ist. Es ist das Recht einer jeden Mutter den leiblichen Vater ausfindig zu machen. Wir müssen im Interesse der Kinder lernen Kindeswohl systemisch zu begreifen, d.h. den leiblichen Vater nicht einfach de Jure auszusperren. Alle Erfahrung zeigt, dass die Kenntnis der leiblichen Abstammung für alle Beteiligten wichtig und befreiend ist. Wir halten es für ein Vergehen am Kind, wenn ihm ein Vater unterschoben wird, wir halten es für ein Vergehen am Partner, wenn ihm ein Kuckuckskind unterschoben wird.
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